"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
15.11.2015 06:00
Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

"Angebrannte" Bestellung
Weil das Backrohr von Sabine K. aus Wien den Geist aufgab, suchte die Leserin im Internet nach einem neuen Herd. "Ich fand ein tolles Angebot für ein Herd-Set, das ich schließlich bestellte und auch gleich bezahlte. Die Firma bestätigte mir eine Lieferung innerhalb von drei Tagen. Als ich nach einiger Zeit immer noch keine Lieferung erhalten hatte, kontaktierte ich das Kundencenter. Dort entschuldigte man sich und sagte mir eine Gutschrift über 40 Euro zu. Später erhielt ich die Nachricht, dass es das von mir bestellte Modell nicht mehr gibt und ich ein neues Angebot erhalte. Das ist bis heute nicht passiert", schilderte Frau K. empört. Elektrohändler Saturn entschuldigte sich nach Anfrage der Ombudsfrau für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Die Leserin bekommt ein neues Angebot zum gleichen Preis - und natürlich die Gutschrift.

Unbewusste Doppelbuchung
Zwei Flüge nach Barcelona wollte Katharina B. aus der Steiermark im Internet buchen. "Ich erhielt eine Fehlermeldung und buchte die Flüge erneut. Später stellte ich fest, dass mir beide Buchungen von der Kreditkarte abgezogen wurden. Ich bat die Fluglinie um Stornierung der zu viel gebuchten Tickets. Man erklärte mir, dass man mir lediglich 18,27 Euro pro Ticket refundieren könne", bat Frau B. um Hilfe. Die Fluglinie Austrian Airlines hat in diesem Fall sehr kundenfreundlich reagiert. Frau B. erhält in diesem speziellen Fall die Kosten für die doppelt gebuchten Tickets ausnahmsweise rückerstattet.

Plötzliche Tariferhöhung
Erstaunt war Thomas L. aus Wien, als er beim Durchsehen seiner Kontoauszüge feststellte, dass die Grundgebühr für seinen Handy-Tarif erhöht wurde. "Darüber wurde ich nicht informiert", teilte Herr L. mit. Die Ombudsfrau bat Mobilfunkanbieter Drei um Aufklärung: Der Leser hat vergessen, seine neue Anschrift bekannt zu geben, weshalb er die entsprechenden Informationen zur Erhöhung des Grundentgelts offenbar nicht erhalten hat. In Kulanz durfte Herr L. nun den Tarif wechseln und erhält das dafür angefallene Entgelt in Kulanz gutgeschrieben.

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