OGH wies Klage ab

Nächtliches Froschkonzert keine Lärmbelästigung

Österreich
12.06.2015 22:26
Wer sich mit dem Froschkönig ins Bett legen muss, der hat zumindest gerichtlich gesehen keinen Störenfried neben sich liegen. Eine entsprechende Klage einer Niederösterreicherin, die sich vom abendlichen Gequake aus Nachbars Biotop gestört fühlte, wies der Oberste Gerichtshof ab - weil die Frau nun einmal in einer Wohnhausanlage lebt, die sogar mit Wassernähe wirbt.

Einst dürfte sich die Frau über ihr Heim in einer wasserreichen Wohnhausanlage gefreut haben. Doch dann zogen Frösche ins Biotop nebenan. Dem Gratiskonzert der Amphibien, das zumindest von April bis Juli fünf Stunden täglich dauern soll - und zwar hauptsächlich zur Nachtzeit -, konnte die Niederösterreicherin aber nichts abgewinnen. Auf juristischem Wege versuchte sie, dem Gequake ein Ende zu bereiten.

Das Höchstgericht wies die Klage nun aber zurück: Maßgeblich sei nicht das Empfinden des sich gestört fühlenden Nachbarn, sondern das objektive Empfinden, also jenes eines "Durchschnittsmenschen" in dieser Lage - nämlich in einer Wohnanlage, in deren Umgebung der Bauträger einen Schwimmteich und zwei Biotope errichtet hat und in der Bewohner selbst Teiche bauen. Somit fühlten sich andere Nachbarn nicht belästigt bzw. jene, die es zeitweise tun, schließen eben die Fenster oder bleiben drinnen.

Bleibt also nur noch: den Froschkönig küssen und hoffen, dass er sich zum stummen Fisch verwandelt.

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