„Krone“-Kommentar

Fall „Gunkl“: Beleidigungen im Netz sind Eigentor

Gericht
18.09.2026 18:00

„Hat es sich immer noch nicht herumgesprochen, dass Beleidigungen im Netz keine gute Idee sind?“, fragt ein Richter im Wiener Landl bei einer der vielen Verhandlungen um Privatanklagen. Am Freitag berichtete die „Krone“, dass ein 64-Jähriger Käse-König Roland Ludomirska 5240 Euro zahlen muss. Er hatte den von Clemens Weigl vertretenen Ex-Chef von „Crazy Cheese“ im Netz unter anderem „Häusl“ genannt.

Kommentiert für die „Krone“: Anja Richter
Kommentiert für die „Krone“: Anja Richter(Bild: Krone KREATIV/Imre Antal, APA/GEORG HOCHMUTH)

Viel Geld für Beschimpfte
„Eine primitive Beschimpfung ist niemals zulässig und kann sowohl zivilrechtlich also auch strafrechtlich belangt werden“, bekräftigt Anwalt Michael Rami. Egal, gegen wen sie sich richtet!

Das sollten tunlichst all jene Poster bedenken, die in den letzten Tagen ihr Entsetzen über die Taten von Günther „Gunkl“ Paal, der ein Mädchen im Kindergartenalter sexuell missbraucht hat, mit verbalen Angriffen zum Ausdruck brachten. Knapp 800 Kommentare landeten allein unter dessen letztem Facebook-Eintrag. Darunter zig Beschimpfungen, die in jedem einzelnen Fall zu Forderungen in vierstelliger Euro-Höhe führen könnten.

Beschämend wenig für Missbrauchsopfer
Demgegenüber wirken die Schmerzensgeldansprüche von unmündigen Missbrauchsopfern wie ein Hohn. Zuletzt wurde einem Kind, dass von seinem Stiefvater zwei Jahre lang sexuell missbraucht wurde, 4500 Euro zugesprochen. Ein Achtjähriger, der in Wien ins Gebüsch gezogen und missbraucht wurde, bekam 3000 Euro.

Auch ohne jegliche Sympathie für Hassposter zu hegen: Diese Relationen sind verfehlt.

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