„Völlig inakzeptabel“

Mutmaßliche Fehlbehandlung: Kind (3) starb in Wien

Gericht
17.07.2026 16:00

Eltern klagen an: Dreimal wurden sie mit ihrer kranken Tochter (3) in Wien wieder nach Hause geschickt. Auch der Notfall-Einsatz verlief verheerend. Das Mädchen starb in einer Wiener Klinik. Das Gericht soll jetzt die Umstände des tragischen Falles klären.

Oft bringen erst Gerichtsprozesse dramatische Ereignisse in unserem Land an die Öffentlichkeit. Wie bei diesem Fall, der einen erstarren lässt. Auch die Richterin im Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien bekundet zu Verhandlungsbeginn ihre Erschütterung über den schrecklichen Verlauf der Ereignisse: „Die Geschehnisse lassen keinen hier im Saal kalt“, drückt sie den Angehörigen, die Klage einbrachten, ihr Beileid aus.

Sanitäter tauchten ohne Notarzt auf
Tatsächlich gleichen die Geschehnisse im Februar 2024 einem Albtraum, der banal begann: Der Kindergarten ruft die Eltern an, weil bei der Dreijährigen Fieber aufgetreten ist. Tags darauf fahren die Eltern mit dem Mädchen in ein Kinderspital, wo man einen Magen-Darm-Infekt vermutet. Am vierten und am sechsten Tag wird die Familie in einer Kinderarztpraxis vorstellig – beide Male schickt sie die behandelnde Kinderärztin nach mutmaßlichen Fehlbehandlungen nach Hause.

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Meinen Mandanten geht es nicht um die finanzielle Entschädigung, da sie gut verdienen. Es geht ihnen darum, dass der Tod ihrer Tochter endlich aufgeklärt wird.

Anwalt Sascha Flatz vertritt die Angehörigen.

In der darauffolgenden Nacht wird der Zustand der Dreijährigen so bedrohlich, dass die Mutter den Notruf wählt und die Rettung alarmiert. Auch dort orten die Eltern fatales Fehlverhalten: Die Sanitäter kommen nicht im Rettungswagen, sondern mit einem Krankentransport und ohne Notarzt. Das apathische Kind wird in eine Klinik des Wiener Gesundheitsverbundes am anderen Ende der Stadt transportiert und dort nicht einmal als Notfall angemeldet. Die Mutter habe Formulare ausfüllen müssen, während ihre Tochter in lebensbedrohlichem Zustand unbehandelt blieb. Kurz darauf verstarb das Kind in der Klinik: Es litt an einer schweren Lungenentzündung durch eine Influenza-Erkrankung.

Alle Beklagten lehnen die Haftung ab
Der Wiener Rechtsanwalt Sascha Flatz vertritt die Familie bei ihrer Klage gegen die Kinderärztin, die Stadt Wien und das Rote Kreuz: „Meinen Mandanten geht es nicht um die finanzielle Entschädigung, da sie sehr gut verdienen. Es geht ihnen darum, dass der Tod ihrer Tochter endlich aufgeklärt wird“, sagt er zur Richterin.

Doch schon zum Prozessauftakt wird klar, dass es auf ein unerträgliches Wegschieben der Verantwortung hinauslaufen dürfte. Alle Beklagten lehnen die Haftung ab. Der Versuch für einen Vergleich scheitert.

Daher sollen nun zahlreiche Zeugen befragt werden. Die Richterin beauftragt zudem einen Gutachter, der prüfen wird, ob eine Fehlbehandlung vorlag. Flatz ist davon überzeugt: „Das war eine völlig inakzeptable Verkettung von Fehlentscheidungen, die dazu geführt haben, dass das Kind meiner Mandanten gestorben ist. Der Tod des Mädchens wäre leicht verhinderbar gewesen, wenn lege artis gearbeitet worden wäre.“

Klinik: „Keine Hinweise auf interne Fehler“
Der Wiener Gesundheitsverbund spricht der Familie tiefe Anteilnahme aus, weist die erhobenen Vorwürfe aber entschieden zurück: „Der Fall wurde Klinik-intern bereits umfassend geprüft. Dabei haben sich keine Hinweise auf eine Fehlbehandlung ergeben“, so eine Sprecherin zur „Krone“. Vertagt.

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