Wegen Mordversuchs

Mitschüler attackiert: 3 Jahre Haft für 16-Jährige

Österreich
02.10.2014 18:06
Jene 16-jährige Steirerin, die im Alter von 14 Jahren einen Mitschüler durch einen Messerstich in den Bauch schwer verletzt hat, ist am Donnerstag im Landesgericht Leoben des versuchten Mordes für schuldig befunden worden. Die junge Frau fasste drei Jahre Haft aus, wobei ihr zwei Jahre bedingt - mit Auflagen - nachgesehen werden. Die Geschworenen sahen keine Notwehr. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei der entscheidenden Abstimmung über Mordversuch oder nicht, fiel das Votum fünf zu drei für einen versuchten Mord aus. Von dem einen Jahr, das die 16-Jährige in Haft verbüßen muss, hat sie bereits rund drei Monate durch ihre Untersuchungshaft hinter sich.

Die beiden bedingt nachgesehenen Haftjahre wurden vom Gericht unter anderem mit folgenden Auflagen verbunden: Die Schülerin bekommt Bewährungs- und Erziehungshilfe zur Seite gestellt und sie muss ihren Hauptschulabschluss nachmachen. Außerdem muss sie dem Opfer 1.000 Schmerzensgeld zahlen. Die Verteidigung kündigte gleich nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, auch die Staatsanwaltschaft will in Strafberufung gehen. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Es war bereits der zweite Prozess in dieser Sache: Zunächst war die 16-Jährige wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung angeklagt gewesen. Aufgrund der Angaben der Beschuldigten entschied die Einzelrichterin, dass sie nicht zuständig sei, und der Fall wurde an einen Geschworenensenat übergeben (Bericht siehe Infobox).

Steirerin und späteres Opfer bedrohten einander gegenseitig
Die angeklagte Obersteirerin hatte einige Zeit vor dem Vorfall im Mai 2013 "aus disziplinären Gründen" die Schule gewechselt und mit einem der neuen Kollegen immer wieder Probleme gehabt: "Er war ein Alphatier und sie machte ihm diese Stellung streitig", so der Staatsanwalt. Es folgten vor allem verbale Beschimpfungen auf Facebook und anderen Plattformen. Dabei standen sich die beiden in nichts nach und bedrohten einander gegenseitig. Er sprach von "aus dem Fenster werfen", sie von "aufschlitzen".

Am Vorabend der Tat kam es wieder zu gegenseitigen Drohungen, und da packte die Schülerin ein Küchenmesser ein. "Ich habe das Messer mitgenommen, weil ich mit ihm reden wollte, falls ich mich wehren muss", hatte die Angeklagte gegenüber der Polizei angegeben. In der Schule provozierte sie den Burschen, schlug ihm die Kappe vom Kopf, er revanchierte sich mit einem Fußtritt in den Bauch und nahm sie in den Schwitzkasten.

Mädchen handelte laut Verteidiger in Notwehr
"Das ist mit der Gefahr des Erstickens verbunden", befand der Verteidiger. Er gab an, seine Mandantin habe aus reiner Notwehr das Messer - das sie zuvor auf der Toilette im Ärmel versteckt hatte - gezückt und "irgendwohin gestochen". Sie traf den 15-Jährigen in den Bauch, die Verletzung war laut Gerichtsmedizinerin nur zufällig nicht tödlich.

Bei der Verhandlung schwieg die 16-Jährige, ließ aber zu, dass man ihre bisherigen Angaben verlas. Damit die Geschworenen zumindest einen Eindruck auch vom Opfer bekommen, wurden eine auf Video aufgezeichnete Befragung und eine Tatrekonstruktion vorgespielt. Der schmächtige Bursche schilderte darin, wie das Mädchen neu in seine Klasse kam: "Ich war dort Anführer, und sie wollte das auch sein."

"Sie hat gesagt, sie würde mich anzünden", beschrieb der Schüler relativ ungerührt. Die Drohungen habe er aber weder ernst gemeint noch ernst genommen. Bei der Auseinandersetzung hatte er seine Kontrahentin im Schwitzkasten, als er plötzlich "ein Zwicken" gespürt habe, so der Bursche. Erst die entsetzten Mienen der Mitschüler hätten ihn näher hinschauen lassen. Da war sein T-Shirt bereits blutig und er sackte zu Boden. Er rappelte sich noch einmal auf und wollte einen Sessel nach dem Mädchen werfen, hatte aber keine Kraft mehr dazu.

"Störung des Sozialverhaltens" bei 16-Jähriger
Die psychiatrische Sachverständige hatte der 16-Jährigen im Gutachten eine "Störung des Sozialverhaltens" bescheinigt, außerdem eine "Unerreichbarkeit für Erziehungsmaßnahmen". Mittlerweile lebt das Mädchen bei den Großeltern und macht derzeit extern den Hauptschulabschluss nach.

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