Baustelle Staatsfunk

Die „verschleierte“ Pension des ORF-Topverdieners

Medien
08.05.2026 13:25

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft jetzt einen Anfangsverdacht gegen Ex-ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und Topverdiener Pius Strobl. Grund sind Roland Weißmanns Anzeige und ein Gutachten. Die „Krone“ kennt auch die Gehaltsentwicklung.

Die Causa ORF schlägt weiterhin hohe Wellen. Wie die StA Wien der „Krone“ bestätigt, prüft sie nun einen Anfangsverdacht gegen zwei weitere Persönlichkeiten des Öffentlich-Rechtlichen. Geprüft wird, ob sich aus der Anzeige ein ausreichend konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung durch Ex-Generaldirektor Alexander Wrabetz und ORF-Manager Pius Strobl ergibt.

Anwalt Norbert Wess, der den über seine Chats an eine ORF-Mitarbeiterin gefallenen Roland Weißmann vertritt, brachte mit der Anzeige gegen die Frau und deren Anwalt den Stein ins Rollen. In den 34 Seiten geht es auch um einen Streit zwischen Weißmann und Strobl betreffend der von Wrabetz unterzeichneten Pensionszusagen für den 69-Jährigen. Die Weißmann nach rechtlicher Prüfung als nichtig erklärte.

Inhalte nicht im ORF-Personalakt
Die Gutachten in der Causa Strobl stammen aus 2023 und sind gespickt mit schweren Vorwürfen: So soll Wrabetz am 31. Dezember 2021, also in den letzten Stunden seiner Amtszeit, seinem Nachfolger Weißmann erstmals Pensionszusagen des ORF gegenüber Pius Strobl erwähnt haben. Wörtlich heißt es, dass der scheidende General Wrabetz die schriftlichen Vereinbarungen „erst eine Woche nach seinem Ausscheiden überhaupt“ dem ORF zur Verfügung gestellt habe. Die erste Vereinbarung stammt aus 2010. Die Pensionsansprüche würden laut Gutachten insgesamt mehr als eine Million Euro betragen, auszuzahlen in monatlichen Pensionsraten.

Brisant: Die Inhalte der Vereinbarungen sollen nicht in Strobls ORF-Personalakt gewandert, sondern intern „verschleiert“ worden sein. Weil Wrabetz laut Gutachten beim Abschluss der Pensionszusagen nicht im Interesse des ORF gehandelt habe, sondern andere Interessen verfolgt hätte, stehe Untreue im Raum, zu der Strobl beigetragen habe. Was beide strikt zurückweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

So wurde Strobl zum Gagenkaiser

  • Ab 2008 war Pius Strobl, bis 2006 Stiftungsrat, beim ORF angestellt. Jahresgehalt: 220.000 Euro plus Boni von bis zu 10.000 Euro.
  • 2011 kam es zu einem einvernehmlichen Ende als Kommunikationschef; und zu einer wertgesicherten Pensionszusage über 480.000 Euro plus Beratervertrag (250.000 Euro netto/Jahr). 
  • Drei weitere Vereinbarungen gab es 2012: Zwar wurde der Beratervertrag reduziert, jedoch ein Kündigungsverzicht bis Ende 2016 abgegeben. Die Pensionszusage wurde auf zumindest 5000 Euro, 14-mal jährlich, angepasst.
  • 2014 war Strobl wieder beim ORF angestellt. Die Gage: 231.000 Euro plus 37.000 Euro an Prämien.
  • Gehalt im neuen Vertrag 2018: 289.996 Euro plus bis zu 15 Prozent Bonus.
  • Sonderbonifikation 2020: 65.000 Euro.
  • 2021: Befristung des Dienstverhältnisses bis Ende 2026. Strobls Jahresgehalt erhöhte sich auf 350.000 Euro, plus bis zu 15 Prozent an Bonifikationen.
  • Laut dem jüngsten Transparenzbericht kassierte der ORF-Manager im Jahr 2025 rund 469.000 Euro.

Die Juristen zeigten Weißmann in der Prüfung 2023 drei Möglichkeiten auf.

  • Variante 1: Aufgrund des Untreue-Verdachts eine Anzeige gegen Wrabetz und Strobl einbringen – was aber mit erheblicher negativer Berichterstattung und einem Reputationsschaden für den ORF einhergegangen wäre.
  • Variante 2: Vergleichsverhandlungen mit Strobl.
  • Variante 3: Zuwarten, bis Strobl Ende 2026 seine Pension antritt und Ansprüche gerichtlich einklagt.

Auch Verjährung muss geprüft werden
Nachdem ein Vergleich gescheitert war, sollte es auf die dritte Variante – einen Gerichtsstreit – hinauslaufen.

Jetzt ist durch die Anfangsverdachtsprüfung plötzlich wieder die strafrechtliche Komponente Thema. Bei der es auch eine Verjährung zu prüfen gilt. Wrabetz betont, dass ihm „kein solches Verfahren bekannt“ sei und er sich dazu – wie auch Strobl – nicht äußern könne.

Untreue mit einem Schaden von mehr als 300.000 Euro verjährt nach zehn Jahren. Allerdings gab es 2021 laut Anzeige eine weitere für den ORF „höchst nachteilige Sondervereinbarung“ über den Ausschluss der Verjährung von Strobls Urlaubsanspruch – was laut Juristen als „fortgesetztes Delikt“ gewertet werden könnte.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung