Die Staatsanwaltschaft Wien prüft jetzt einen Anfangsverdacht gegen Ex-ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz und Topverdiener Pius Strobl. Grund sind Roland Weißmanns Anzeige und ein Gutachten. Die „Krone“ kennt auch die Gehaltsentwicklung.
Die Causa ORF schlägt weiterhin hohe Wellen. Wie die StA Wien der „Krone“ bestätigt, prüft sie nun einen Anfangsverdacht gegen zwei weitere Persönlichkeiten des Öffentlich-Rechtlichen. Geprüft wird, ob sich aus der Anzeige ein ausreichend konkreter Verdacht einer strafbaren Handlung durch Ex-Generaldirektor Alexander Wrabetz und ORF-Manager Pius Strobl ergibt.
Anwalt Norbert Wess, der den über seine Chats an eine ORF-Mitarbeiterin gefallenen Roland Weißmann vertritt, brachte mit der Anzeige gegen die Frau und deren Anwalt den Stein ins Rollen. In den 34 Seiten geht es auch um einen Streit zwischen Weißmann und Strobl betreffend der von Wrabetz unterzeichneten Pensionszusagen für den 69-Jährigen. Die Weißmann nach rechtlicher Prüfung als nichtig erklärte.
Inhalte nicht im ORF-Personalakt
Die Gutachten in der Causa Strobl stammen aus 2023 und sind gespickt mit schweren Vorwürfen: So soll Wrabetz am 31. Dezember 2021, also in den letzten Stunden seiner Amtszeit, seinem Nachfolger Weißmann erstmals Pensionszusagen des ORF gegenüber Pius Strobl erwähnt haben. Wörtlich heißt es, dass der scheidende General Wrabetz die schriftlichen Vereinbarungen „erst eine Woche nach seinem Ausscheiden überhaupt“ dem ORF zur Verfügung gestellt habe. Die erste Vereinbarung stammt aus 2010. Die Pensionsansprüche würden laut Gutachten insgesamt mehr als eine Million Euro betragen, auszuzahlen in monatlichen Pensionsraten.
Brisant: Die Inhalte der Vereinbarungen sollen nicht in Strobls ORF-Personalakt gewandert, sondern intern „verschleiert“ worden sein. Weil Wrabetz laut Gutachten beim Abschluss der Pensionszusagen nicht im Interesse des ORF gehandelt habe, sondern andere Interessen verfolgt hätte, stehe Untreue im Raum, zu der Strobl beigetragen habe. Was beide strikt zurückweisen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Juristen zeigten Weißmann in der Prüfung 2023 drei Möglichkeiten auf.
Auch Verjährung muss geprüft werden
Nachdem ein Vergleich gescheitert war, sollte es auf die dritte Variante – einen Gerichtsstreit – hinauslaufen.
Jetzt ist durch die Anfangsverdachtsprüfung plötzlich wieder die strafrechtliche Komponente Thema. Bei der es auch eine Verjährung zu prüfen gilt. Wrabetz betont, dass ihm „kein solches Verfahren bekannt“ sei und er sich dazu – wie auch Strobl – nicht äußern könne.
Untreue mit einem Schaden von mehr als 300.000 Euro verjährt nach zehn Jahren. Allerdings gab es 2021 laut Anzeige eine weitere für den ORF „höchst nachteilige Sondervereinbarung“ über den Ausschluss der Verjährung von Strobls Urlaubsanspruch – was laut Juristen als „fortgesetztes Delikt“ gewertet werden könnte.
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