Menschen mit Behinderungen haben oft erhöhten Kündigungsschutz. Ein Stromableser der Innsbrucker Kommunalbetriebe allerdings schaute in der Beziehung durch die Finger, weil er jahrelang in befristeten Verträgen hing. Der Rechtsstreit darüber, ob diesder Umstellung auf Smart Meter geschuldet ist oder ob es sich um Diskriminierung eines Menschen mit Behinderung handelt, geht nun bis vor den Obersten Gerichtshof in Wien.
Fast zehn Jahre lang war Andrea Gambarelli Stromableser bei der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), angestellt jeweils in Zwei-Jahres-Verträgen, die wiederholt verlängert wurden. Bis der Italiener durch die Umstellung auf elektronische Stromzähler, die Smart Meter, ab Ende 2024 nicht mehr gebraucht wurde.
Durch seine Behinderung stünde dem 51-Jährigen eigentlich erhöhter Kündigungsschutz zu – wären da nicht die befristeten Verträge. „Die IKB wollte so den Kündigungsschutz umgehen“, vermutet Gambarelli. Der vor Gericht zog.
In zweiter Instanz gab ihm das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) Ende Februar recht: Demnach besteht das Dienstverhältnis über 2024 hinaus unbefristet fort, das Gehalt ist nachzuzahlen. Die mutmaßliche Diskriminierung greift das OLG in seiner Entscheidung nicht auf, es beruft sich nur auf die rechtswidrigen Kettenverträge.
Grund für Befristung nie dokumentiert
Auch die IKB weist den Diskriminierungs-Vorwurf zurück. Die Befristung sei der schleppend laufenden Smart Meter-Umstellung geschuldet gewesen, Gambarelli habe dies von Anfang an gewusst.
Die IKB kommt ihrer Beschäftigungspflicht für Menschen mit Behinderung vollständig nach. Aktuell hat sie 25 Mitarbeitende mit Behinderung.
Die IKB gegenüber der „Krone“
Schriftlich notiert wurde der Grund für die Befristung allerdings nie. Ob der Kläger darauf hingewiesen wurde, dass sein Posten mit der Zeit obsolet werden würde, konnte das OLG daher nicht feststellen. Der 51-Jährige und seine Anwältin Ines Praxmarer behaupten jedenfalls, dass er sowie ein zweiter Mitarbeiter mit Behinderung die einzigen mit befristetem Vertrag waren.
IKB bot Vergleich an, Revision nun beim OGH
Nach dem Urteil erklärte Praxmarer der Gegenseite, ihr Mandant erwarte die Aufforderung zum Dienstantritt sowie die Entgeltnachzahlung. Doch die IKB ging vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien in Revision. Einen Vergleich – statt Entgeltfortzahlung 45.000 Euro „Abgangsentschädigung“ und dafür das Ende des Dienstverhältnisses mit Ende 2024 – hatte Gambarelli zuvor abgelehnt: „Das hieße, dass ich für 45.000 Euro auf meinen erhöhten Kündigungsschutz verzichte. Ich bin 51 Jahre alt, mit 80-prozentiger Behinderung.“ Im letzten Jahr bewarb sich der Italiener vergeblich auf Stellen.
Innerhalb eines Jahres habe ich vom AMS wegen meiner Einschränkungen keine Stelle vermittelt bekommen. Auf eigene Bewerbungen habe ich nur Absagen erhalten.
Andrea Gambarelli
Sein Geld erhält Gambarelli wohl dennoch bald: „Das Urteil hat vorläufige Vollstreckbarkeit“, erklärt Praxmarer. Sollte der OGH das Urteil kippen, müsste er das Geld allerdings wieder zurückgeben. Die Auszahlung hat die IKB für Mitte April in Aussicht gestellt. Sie „braucht aber noch Zeit, um eine adäquate Stelle für Herrn Gambarelli zu finden“.
Bereitschaft zur Arbeit, Kritik an Personalabteilung
Dabei betonte dieser wiederholt, dass er für alle möglichen Aufgaben bereit wäre, auch für eine Umschulung. Anfang März schrieb die IKB eine Vollzeitstelle für den Recyclinghof aus, die ihm aber nicht angeboten wurde. „Herr Gambarelli hat sich nicht beworben, also war nicht bekannt, dass die Stelle für ihn in Betracht kommt“, rechtfertigt das städtische Unternehmen.
Ich will andere ermutigen, sich zu wehren.
Andrea Gambarelli
Was Gambarelli gesundheitlich zuzumuten ist, wollte die Personalabteilung Ende März in einem Gespräch mit ihm klären. Der 51-Jährige wirft der IKB vor, dass die Stimmung feindselig gewesen sei, auch der Satz „Wir wollen Sie aber nicht anstellen“ soll gefallen sein.
Gambarelli gehe es in der Sache nicht ums Geld. „Sondern darum, dass Leute mit Behinderungen nicht so behandelt werden dürfen. Ich will andere ermutigen, sich zu wehren.“ Und Anwältin Praxmarer betont: „Schade, dass wenig Bemühung da war, für einen Mitarbeiter, der gerne bei der IKB arbeiten möchte, etwas zu finden.“
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