Die Nase zertrümmert und ein verlorenes Auge. All diese Verletzungen musste vergangenen Juli ein 54-jähriger Friseur nach einem Schlag mit einem Rasierapparat erleiden. Am Freitag saß nun sein Ex-Geschäftspartner vor den Schöffen im Wiener Landesgericht. Er soll der Angreifer gewesen sein. Weil das Gericht ihm eine Notwehr-Variante nicht widerlegen konnte, gab es aber einen Freispruch im Zweifel.
Warum es zu der blutigen Eskalation in einem Wiener Barber-Shop kam, darüber gehen die Aussagen im Wiener Landesgericht weit auseinander. Das Opfer ist überzeugt: Sein früherer Partner sei eifersüchtig gewesen, weil er den Salon statt ihm übernehmen durfte. Der 29-Jährige sei aggressiv geworden, habe ihn beschimpft – und schließlich attackiert.
Am 31. Juli des vergangenen Jahres soll der 29-jährige Türke seinem Ex-Geschäftspartner mit einem eingeschalteten Rasierapparat ins Gesicht geschlagen haben.
Auge musste entfernt werden
Das Opfer erlitt schwerste Verletzungen: Die Nase wurde zertrümmert, an der Nasenwurzel entstand eine tiefe Quetschwunde, auch das Nasengerüst brach. Besonders schlimm: Das linke Auge wurde so schwer verletzt, dass es entfernt werden musste. Seitdem ist der Mann auf diesem Auge komplett blind – er trägt nun ein Implantat.
Angeklagter hätte sich nur verteidigt
Der Angeklagte bestreitet das jedoch vehement: „Ich bekenne mich nicht schuldig!“ Seine Version: Das Opfer habe zuerst zugeschlagen, er habe sich nur verteidigt. Flüchten habe er nicht können – der Salon sei zu klein. Laut ihm ging es im Streit um 30.000 Euro aus der Ablöse des Salons – und sogar darum, wessen Ehefrau öfter das Geschäft reinige.
Doch damit nicht genug: Während das Opfer im Spital lag, soll der Angeklagte dessen Ehefrau bei einer Bushaltestelle abgepasst haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er ihr gedroht haben: „Es ist noch nicht genug Blut geflossen. Ich werde noch das zweite Auge holen. Fürchte dich vor mir – ich kann euch alle umbringen.“
Es ist noch nicht genug Blut geflossen. Ich werde noch das zweite Auge holen.
Das sagt der Angeklagte zu der Frau des Opfers.
Mit Verlust des zweiten Auges gedroht
Auch diese Vorwürfe weist der 29-Jährige zurück. Er behauptet, vielmehr selbst von der Frau bedroht worden zu sein und lediglich nach seinem Geld gefragt zu haben. Mit auf der Anklagebank sitzt auch ein entfernter Verwandter des Beschuldigten. Laut Anklage soll er der Ehefrau ausgerichtet haben: „Sag deinem Mann, er soll die Anzeige zurückziehen – sonst verliert er auch sein zweites Auge.“
Doch auch er bestreitet alles: „Ich bin unschuldig“, sagte der Mann. Er habe nur zufällig beim Friseur von dem Vorfall erfahren und sich nie eingemischt. Der 54-Jährige ist sich hingegen sicher: „Er hat zu 100 Prozent versucht, mich umzubringen.“
Angreifer drohen zehn Jahre Haft
Dem 29-Jährigen wurde absichtlich schwere Körperverletzung mit Dauerfolge vorgeworfen. Sein Mitangeklagter muss sich wegen Nötigung verantworten. Am Ende des Beweisverfahrens kam das Gericht zum Schluss, dass die Version des Angeklagten im Zweifel nicht widerlegbar war. Die Richterin begründete das Urteil damit, dass die Zeugen sich widersprochen oder ihre Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren nicht bestätigt hätten. Deshalb reichte die Beweislage nicht aus, um dem Angeklagten mit der nötigen Sicherheit eine vorsätzliche Schuld nachzuweisen.
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