450.624 Nächtigungen verzeichneten die Vorarlberger Campingplatz-Betreiber 2025. Das ist ein Plus von 4,33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Freuen dürften sie auch eine geplante Änderung des Campingplatzgesetzes, das unter anderem eine Erhöhung des Anteils von Mobilheimen und Bungalows auf bis zu 50 Prozent der Standplätze vorsieht.
Reisen mit Wohnmobil, Caravan oder Zelt sind in Österreich nach wie vor sehr beliebt. Noch nie gab es so viele Campinggäste wie im vergangenen Jahr. 2025 verzeichnete die Campingbranche mit 8,8 Millionen Übernachtungen (+ 3,46 Prozent) einen neuen Höchststand und damit das fünfte Rekordjahr in Folge. Das hat eine Auswertung des Reise- und Buchungsportals camping.info auf Basis der aktuellen Zahlen von Statistik Austria ermittelt.
Beliebtester Platz in Vorarlberg liegt im Kleinwalsertal
Das beliebteste Camping-Bundesland ist Kärnten mit 2.577.185 Nächtigungen, gefolgt von Tirol mit 2.522.095. Gemessen an der Fläche schlugen sich die Vorarlberger Campingplatzbetreiber recht wacker und kamen auf 450.624 Nächtigungen – ein stolzes Plus von 4,33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zum beliebtesten Campingplatz im Ländle kürten die User des Berliner Reise- und Buchungsportal „camping.info“ den Platz „Camping Vorderboden“ in Mittelberg.
Im Zuge der Entbürokratisierungsmaßnahmen des Landes wird auch das Vorarlberger Campingplatzgesetz entrümpelt. Die geplanten Änderungen sind vor Kurzem zur Begutachtung veröffentlicht worden. Der Gesetzestext kann bis Montag, 16. März 2026, auf www.vorarlberg.at/gesetzesentwurf sowie bei den Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und beim Amt der Landesregierung eingesehen werden.
Mehr Fläche darf überdeckt werden
Berücksichtigt wurden darin auch langjährige Forderungen der Campingplatzbetreiber. So wird nicht nur der Anteil von Mobilheimen und Bungalows auf bis zu 50 Prozent der Standplätze angehoben. Auch die Gemeinden haben die Möglichkeit, den Anteil der Dauerstandplätze per Verordnung auf bis zu 80 Prozent anzuheben. Zudem wird die maximal zulässige überdeckte Fläche von Mobilheimen und Bungalows auf 60 Quadratmeter erweitert. Auch für Zelte und Wohnwagen werden flächenmäßige Beschränkungen gelockert und bauliche Anpassungen erleichtert.
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