Für diesen Winter hat die steirische Landesregierung die Regeln für den Heizkostenzuschuss verschärft. Erneut Kritik daran kommt von der KPÖ. Sie spricht von vielen Menschen, die keinen Zuschuss erhalten haben – und das trotz klirrender Kälte.
Bis Ende Februar kann in der Steiermark der Heizkostenzuschuss in der Höhe von 340 Euro beantragt werden. Der Bezieherkreis wurde in diesem Winter von der FPÖ-ÖVP-Regierung aber eingeschränkt: Drittstaatsangehörige (aus Ländern außerhalb der EU) sind ausgeschlossen, zudem muss man fünf Jahre durchgehend seinen Wohnsitz in der Steiermark gehabt haben.
Doch es gibt noch weitere Details, die vor allem die KPÖ von Anfang an kritisch gesehen hat. Etwa, dass der Stichtag vom 1. Oktober auf den 1. September vorverlegt wurde. „Es gibt in Österreich zwar keine gesetzlich festgelegte Heizperiode – aber alle Stellen, die sich damit auseinandersetzen, legen den Beginn der Heizperiode in Österreich mit 1. Oktober fest“, meint der kommunistische Abgeordnete Alexander Melinz.
Wir haben in letzter Zeit öfter mit Leuten zu tun gehabt, die aufgrund der neuen Richtlinien keinen Heizkostenzuschuss bekommen.

Alexander Melinz
Bild: Christian Jauschowetz
Wer umzieht, hat Pech gehabt
Der Antragsteller muss am Stichtag an der Adresse gemeldet gewesen sein, um später den Heizkostenzuschuss zu beziehen. Wer nach dem 1. September umzieht, hat Pech gehabt. Laut einer Anfragebeantwortung von FPÖ-Soziallandesrat Hannes Amesbauer sind nur zwei derartige Fälle bekannt. Für beide konnte aber Anspruch auf Wohnunterstützung festgestellt werden, „sodass die betroffenen Personen nun von einer deutlich höheren, laufend ausbezahlten Leistung profitieren.“
„Die Dunkelziffer muss weit höher sein“, ist sich Melinz hingegen sicher. Denn: „Wir haben in letzter Zeit öfter mit Leuten zu tun gehabt, die aufgrund der neuen Richtlinien keinen Heizkostenzuschuss bekommen.“
Überraschende Antwort in der Baby-Frage
In ihrer Anfrage wollte die KPÖ auch wissen, was bei der Geburt eines Babys nach dem Stichtag 1. September passiert. Laut den neuen Richtlinien wäre die Familie nämlich dann vom Heizkostenzuschuss ausgeschlossen. „Eine wortwörtliche Auslegung im Sinne eines generellen Ausschlusses von Familien, in denen nach dem 1. September ein Kind geboren wird, trifft nicht zu“, so die etwas überraschende (und irgendwie auch typisch österreichische) Antwort aus dem Amesbauer-Büro. „Die Frage ist halt, wie das die Bearbeiterinnen und Bearbeiter in den Gemeinden wissen sollen“, meint Melinz.
Sein Fazit: „Die bürokratischen Hürden haben für viele den Verlust des Heizkostenzuschusses bedeutet – und das angesichts der klirrenden Kälte im Jänner! Die Richtlinien sind teils nicht zu Ende gedacht und lassen Spielraum für Interpretationen.“
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