Sie war erst zwölf, als sich der Angeklagte, der selbst Familienvater ist, an ihr verging. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs wurde der heute 55-jährige Mann vom Schöffensenat des LG Feldkirch zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Der bislang unbescholtene Angeklagte mit brasilianischen Wurzeln und das Opfer lernten sich 2008 kennen. Damals lebte das Mädchen mit seinen Eltern in derselben Wohnanlage wie der Mann mit seiner Familie. Man besuchte einander, was zur Folge hatte, dass die Zwölfjährige gelegentlich auf die beiden Kinder des Angeklagten aufpasste. Der erste Übergriff erfolgte im Auto des Mannes auf einem Parkplatz. Später im Wald und auch in der Wohnung des Familienvaters.
Zu Beginn kam es zum Oralverkehr
Der Angeklagte sagte vor Gericht, das Mädchen habe ihm 2010 erstmals gesagt, dass sie sexuell schon erfahren sei und – gegen Bezahlung – bereit wäre, bestimmte Dinge zu machen. Zuerst kam es nach Angaben des Mannes ungefähr einmal pro Monat zu Oralverkehr - und später auch zu Geschlechtsverkehr. Er habe ihr dafür stets zwischen 20 und 30 Euro bezahlt.
Der Angeklagte beteuerte, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Er habe das Mädchen nie zu etwas gezwungen. Im Gegenteil: Die Initiative sei sogar von ihr ausgegangen. Zudem behauptete er, dass das Opfer zu Beginn der sexuellen Beziehung bestimmt schon 15 Jahre alt und keinesfalls jünger gewesen sei. Von Richterin Lea Gabriel nach den Gründen für das Verhältnis mit dem Teenager gefragt, antwortete der 55-Jährige fast selbstverständlich: „Sie hat mir gefallen. Da bin ich schwach geworden.“ Außerdem sei er ja nicht der erste Mann in ihrem Leben gewesen. Das zumindest soll ihm das Opfer erzählt haben, behauptete der Angeklagte.
Das Alter des Opfers ist in diesem Fall entscheidend. Sexuelle Handlungen unter 14 Jahren gelten als schwerer Kindesmissbrauch, weshalb im Prozess auch das Alter des Mädchens ein zentrales Thema war. Erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Beschuldigten hatte das Gericht erst recht, als der 55-Jährige mit einer früheren Chatnachricht des Opfers konfrontiert wurde. Darin ließ das Opfer den Peiniger wissen: „Ich mache das nicht mehr. Ich war zwölf! Schämst du dich nicht?“ Hierzu meinte der 55-Jährige nur achselzuckend: „Ich kann mich nicht an diese Nachricht erinnern.“
Aussage des Opfers per Video eingespielt
Dass beim Opfer eine schwere posttraumatische Belastungsstörung festgestellt wurde, ist Fakt. Mittlerweile hat sich die einstige Frau einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und lebt nun als Mann. Er sagte vor Gericht nicht persönlich aus, sondern mittels eines vorher aufgezeichneten Videos. Weil darin sehr intime Details zur Sprache kamen, wurde die Öffentlichkeit für die Dauer des Videos vom Prozess ausgeschlossen.
Das Gericht sah es letztlich als erwiesen an, dass der Oberländer vor fast 20 Jahren mehrfach Sex mit dem damals minderjährigen Mädchen gehabt hatte. Das Urteil lautete daher: siebeneinhalb Jahre Haft.
Die Verteidigung will nun in volle Berufung gehen. Der Staatsanwalt hat ebenfalls Berufung wegen Strafhöhe zum Nachteil des Angeklagten angekündigt. Der Spruch ist daher noch nicht rechtskräftig.
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