AUA reagiert auf Brand

Verschärfte Regeln für Powerbanks und E-Zigaretten

Österreich
18.01.2026 11:19

Nach dem Brand an Bord eines Air-Busan-Passagierjets in Südkorea, bei dem 27 Personen verletzt wurden, haben zahlreiche internationale Fluggesellschaften ihre Handgepäckregeln verschärft. Denn der Auslöser des Brandes war eine offenbar defekte Powerbank in einem der Gepäckablagen über den Sitzen. Nun haben auch die Airlines der Lufthansa-Gruppe – darunter auch die AUA – nachgezogen. Das müssen ab sofort alle Passagiere beachten.

Grundsätzlich sind die mobilen Zusatzakkus weiterhin gestattet, allerdings dürfen sie sich nur noch am Körper der Fluggäste, in der Tasche des Vordersitzes oder im Handgepäck unter den Sitzen befinden. Während des Fluges dürfen sie weder geladen noch benutzt werden. Powerbanks mit einer Kapazität von über 100 Wattstunden dürfen nur bei ausdrücklicher Genehmigung durch die Fluglinie mitgeführt werden. Bei der Buchung der Tickets muss man daher um eine Erlaubnis ansuchen.

Hintergrund der neuen Sicherheitsregeln ist der Brand an Bord eines Passagierjets der Air Busan vor knapp einem Jahr (siehe unten):

Die Anzahl der Powerbanks, die mitgenommen werden darf, ist auf zwei pro Fluggast beschränkt. Die neuen Regelungen gelten für alle Fluglinien der Lufthansa-Gruppe. Dazu zählen neben den Austrian Airlines und Lufthansa selbst auch Swiss, Eurowings, Discover, Brussels Airlines, Edelweiss und Air Dolomiti.

Das ist bei E-Zigaretten zu beachten
Auch für E-Zigaretten gelten neue Vorschriften. Sie dürfen nur im Handgepäck mitgenommen und während des ganzen Fluges nicht benutzt werden. Das Aufladen ist ebenso wenig gestattet. „Bitte verstauen Sie Ihre Geräte aus Sicherheitsgründen im Handgepäck unter dem Sitz vor Ihnen, in der Sitztasche Ihres Vordersitzes oder am eigenen Körper“, lautet die Anweisung auf der Website der AUA. Zudem dürfe eine „versehentliche Aktivierung“ nicht möglich sein.

Auch wird darauf hingewiesen, dass die Mitnahme von E-Zigaretten oder anderen Inhalatoren verboten ist. Ebenfalls wichtig zu wissen: Insgesamt dürfen Passagiere 15 tragbare elektronische Geräte mitführen.

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