Gericht am Zug

„Skurriler Vergleich“ im Streit um Kastell in Sulz

Burgenland
16.01.2026 09:00

Seit Monaten beschäftigt die Rückabwicklung des Kastell-Verkaufs das Gericht. Neue Zeugenaussagen sollen ein wiederkehrendes Muster belegen. Ein Vergleich kam nicht zustande. Der Anwalt des Kastellvereins bezeichnete den Gegenvorschlag des Eigentümers als „skurril“.

Seit Monaten beschäftigt die Rückabwicklung des Verkaufs des Kastell Sulz das Gericht. Mit neuen Zeugeneinvernahmen ist zuletzt Bewegung in das Verfahren gekommen. Nach Darstellung des Kastellvereins, der das denkmalgeschützte Gebäude 2018 an Sigurd Hochfellner verkauft hat, geht es um zugesagte Verpflichtungen zur dauerhaften öffentlichen Nutzung, die bislang nicht umgesetzt worden seien. Der Anwalt des Vereins sieht darin die zentrale Frage des Verfahrens und verweist auf vergleichbare Fälle. In diesem Zusammenhang wurde der Bürgermeister der Kärntner Gemeinde Frantschach-St. Gertraud als Zeuge einvernommen. Dort hatte Hochfellner im Jahr 2010 das Industriedenkmal Hammer erworben.

Zeugen berichten von ähnlichem Ablauf in Kärnten
Nach Darstellung des Vereins habe er dort ähnlich gehandelt wie in Sulz. Sanierung, öffentliche Zugänglichkeit und ein Café seien angekündigt, aber über Jahre nicht umgesetzt worden. Als die Gemeinde 2023 einen Rückkauf anstrebte, sei dieses Angebot vom Eigentümer abgelehnt worden. Erst nach mehreren behördlichen Wiederinstandsetzungsaufträgen sei das Objekt saniert worden. Dieses Vorgehen zieht der Kastellverein nun als Vergleich heran. Auch in Sulz war vertraglich festgehalten, bis spätestens Ende 2021 ein Kaffeehaus zu eröffnen und Teile von Gebäude und Park öffentlich zugänglich zu machen. Beides ist bis heute nicht erfolgt.

Hochfellner führte die Verzögerungen auf die Corona-Pandemie und einen zwischenzeitlichen Baustopp durch das Denkmalamt zurück. Die vereinbarte Pönale wurde zuletzt nicht mehr bezahlt, der Verein fordert 7000 Euro. Danach drängte man auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Vergleich vor Gericht scheitert an Gegenvorschlag
Vor Gericht legte der Verein jetzt erneut ein Vergleichsangebot vor. Es sah vor, das Kastell zurückzunehmen, den Kaufpreis von 15.000 Euro zu refundieren und belegte Investitionen abzugelten. Hochfellner lehnte ab und präsentierte einen Gegenvorschlag. Grundstücksflächen sollten zurückgegeben werden, das Kastell jedoch in seinem Alleinbesitz bleiben und künftig ohne öffentliche Nutzung geführt werden. Vereinsanwalt Dieter Heine sprach von einem „skurrilen“ Angebot und verwies darauf, dass damit genau jener Punkt ausgeschlossen würde, der beim Verkauf maßgeblich gewesen sei.

Weitere Zeugenbefragungen im April 
Das Verfahren wird im April mit der Einvernahme Hochfellners und des Vereinsobmanns fortgesetzt. Danach entscheidet sich, ob ein Aufhebungsgrund für den Kaufvertrag vorliegt.

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