Sturzbetrunken

Führerscheinneuling verursachte Verkehrsunfall

Vorarlberg
14.01.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit musste sich am Dienstag eine 19-Jährige am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Die Schülerin hatte sich im Oktober sturzbetrunken hinters Steuer gesetzt und einen schweren Verkehrsunfall verursacht.

Zitternd sitzt die 19-Jährige im Gerichtssaal. Immer wieder wischt sie sich die Tränen aus dem Gesicht. „Ich denke jeden Tag daran“, sagt sie leise. Die Bilder vom 10. Oktober des Vorjahres lassen sie nicht los. Ein Abend mit Kollegen, Alkohol in rauen Mengen. Mehrere Jägermeister, starke Drinks, kaum Pausen. Dann die fatale Idee: „Wir wollten nur noch kurz mit dem Auto nach Fußach fahren und bei der Volksschule chillen.“ Doch dazu kam es nicht. Die Schülerin hatte ihren Führerschein erst seit knapp zwei Monaten. Es war dunkel. 1,6 Promille Alkohol im Blut. Auf der Fahrt von Lustenau in Richtung Fußach geriet die junge Frau auf die Gegenfahrbahn und krachte frontal in ein entgegenkommendes Auto. Der 41-jährige Lenker erlitt einen Schlüsselbeinbruch, kämpft bis heute mit den Folgen, eine weitere Operation steht im Raum. „Mein Leben ist seither ein anderes“, lässt er über die Akten wissen.

Während im Wagen der Unfallverursacherin vier Freunde saßen – nur einer wurde leicht verletzt – mussten die beiden Fahrzeuge mit Spezialwerkzeug voneinander getrennt werden. Im Gericht zeigt sich die junge Frau reumütig. „Sie können von Glück reden, dass niemand zu Tode gekommen ist“, so Richterin Sabrina Tagwercher mahnend.

Angeklagte war ohne Anwalt zugegen
Eine erneute Aussage des Schwerverletzten bleibt der Angeklagten erspart – sie gesteht alles. „Ich weiß, dass ich einen riesigen Fehler gemacht habe.“ Das Urteil ist deutlich: drei Monate Haft auf Bewährung, 960 Euro Geldstrafe, dazu 500 Euro Teilschmerzengeld. Weitere Kosten werden folgen – denn das Krankenhaus wird die Behandlungskosten einfordern. Eine Diversion? Bei 1,6 Promille ausgeschlossen. Die Vorstrafe bleibt. Am Ende akzeptieren alle das Urteil. Da die Angeklagte anwaltlich unvertreten war, ist das Urteil erst in drei Tagen rechtskräftig.

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