Wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs musste sich am Dienstag ein einschlägig vorbestraftes Gaunerpärchen am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten. Die beiden hatten bei hunderten Mobilfunkverträgen getrickst und so einen Schaden von rund 50.000 Euro angerichtet.
Die Masche wirkt simpel, ist aber effektiv. In Dornbirn und Feldkirch hatten die beiden Online-Mobilfunkverträge abgeschlossen. Allerdings unter falschem Namen und mit fremden Kontodaten, die aus dem Internet stammten. Die bestellten Smartphones? Abgeholt, weiterverkauft, Geld kassiert.
Geschädigt wurden unter anderem die Anbieter A1 und T-Mobile. Die Zahlen sind drastisch: 106 vollendete Angriffe mit mehr als 30.000 Euro Schaden, 183 weitere mit rund 13.000 Euro Schaden. Bei 13 weiteren Straftaten blieb es beim Versuch. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Gesamtschaden in Höhe von rund 50.000 Euro aus.
Der Erstangeklagte, ein 36-jähriger Wiener mit serbischer Staatsbürgerschaft, sitzt seit Oktober in U-Haft. Vier Vorstrafen hat er bereits gesammelt. Nun legt er ein klares Geständnis ab: „Ich bin schuld“, sagt er und nennt Cannabis- und Glücksspielsucht als Treiber. Seine Freundin habe er zu den Taten gedrängt. „Ich war ihr gegenüber aggressiv, weil mich die Sucht dazu trieb“, so der Serbe. Einzelheiten wisse er nicht mehr.
Die in Privatkonkurs befindliche Zweitangeklagte bekennt sich teilweise schuldig. Sie sei ja nicht immer dabei gewesen, erklärt sie der Richterin. „Ich habe nur 20 bis 30 Bestellungen selbst erledigt.“ Sie spricht von Druck, häufigem Streit und davon, dass das Geld nie bei ihr geblieben sei. In ihrem letzten Wort bittet sie um ein mildes Urteil: Sie habe wieder Struktur, bald auch wieder eine Vollzeitbeschäftigung.
Mildernde und erschwerende Umstände
Am Ende spricht die Richterin beide im Sinne der Anklage schuldig. Über den Serben verhängt sie eine Haftstrafe von 24 Monaten, eine frühere bedingte Haftstrafe von elf Monaten widerruft sie. Zudem muss der Serbe Schadenswiedergutmachung in Höhe von 46.000 Euro leisten. Milder kommt die zweitangeklagte Freundin davon. Als Mittäterin wird sie zu zwölf Monaten Gefängnis und 2000 Euro Schadenswiedergutmachung verurteilt.
Mildernd wertet die Richterin die reumütigen Geständnisse beider. Erschwerend wirken sich hingegen Vorstrafen, Tatbegehungen während offener Probezeiten und die Vielzahl an Delikten aus. Beide nehmen das Urteil an. Da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab, sind die Urteile noch nicht rechtskräftig.
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