Vom Schöffensenat in Feldkirch (Vorarlberg) ist am Montag ein 22-jähriger Syrer wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer teilbedingten Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann kam nach dem Termin auf freien Fuß.
Mit einem Klappmesser hatte der angeklagte Syrer im vergangenen Jahr auf einen Mann eingestochen. Zurück blieben eine 1,5 Zentimeter tiefe und zwei Zentimeter breite Stichwunde am Oberschenkel des syrischen Opfers sowie ein blutiger Kratzer im Nierenbereich.
Der in Wien lebende Angeklagte, zur Tatzeit auf Besuch in Vorarlberg, zeigte sich zu Prozessbeginn nur teilweise geständig. Er habe eingegriffen, weil seine damalige Freundin attackiert worden sei. „Ich wollte ihm nur Angst machen“, sagte er. Das Messer habe er erst gezogen, als er selbst bereits am Boden gelegen habe. Wobei der 22-Jährige immer wieder neue Versionen des Tatgeschehens auftischte.
Ein Video einer früheren Rauferei in Bregenz zeigte den Aggressiven beim Faustschlag ins Gesicht eines Mannes. Zuvor hatte er jedoch den Vorfall bestritten und behauptet, an dem Tag in Salzburg gewesen zu sein. Nun musste er einräumen: „Ja, ich war dort.“ Auch beim Messerangriff im Ländle änderte er seine Darstellung mehrfach. Erst habe er gar nicht zugestochen, dann doch – aber nur in Notwehr. Die Staatsanwältin sprach von „wechselnden Tatversionen“. Der Richter wurde dann deutlich: Angesichts der Umstände stehe sogar ein Verfahren wegen versuchten Mordes im Raum.
Schon wieder auf freiem Fuß
Am Ende folgte die Kehrtwende. Der Angeklagte erkannte 1560 Euro Teilschmerzengeld an, entschuldigte sich beim Opfer und erklärte, aus der Untersuchungshaft gelernt zu haben. Der Richter hielt fest, dass dieses späte Geständnis wohl Schlimmeres verhindert habe.
Das Urteil: 30 Monate Haft, davon 20 bedingt, Bewährungshilfe und drei Jahre Waffenverbot. Nach Anrechnung der U-Haft wurde der Mann noch im Gerichtssaal entlassen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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