Oligarch bleibt

Auslieferung von Firtasch ist endgültig vom Tisch

Gericht
10.12.2025 14:33

Elf Jahre nach Beginn des Auslieferungsverfahrens steht endlich fest: Dmytro Firtasch wird nicht von Österreich in die USA ausgeliefert. Das teilte das Oberlandesgericht Wien am Mittwoch mit, nachdem es zuvor eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unzulässig zurückgewiesen hatte.

Die finale Gerichtsentscheidung zugunsten von Firtasch hat mit den formalen Gründen und einem Fristversäumnis der Staatsanwaltschaft zu tun. Nachdem das Landesgericht Wien am 4. November 2024 die Auslieferung von Firtasch an die USA für nicht zulässig erklärt hatte, hatte die Staatsanwaltschaft (StA) eine Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt, mit der sich das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Anschluss beschäftigte.

Beschwerde erst nach Ablauf der Frist eingebracht
Hintergrund dabei war ein Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht, die vorgesehene Beschwerdefrist von zwei Wochen um vier Wochen zu verlängern. Das Landesgericht erlaubte diese Fristverlängerung und die Beschwerde der Staatsanwaltschaft wurde formal erst nach Ablauf der regulären Beschwerdefrist eingebracht.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) erachtete diese Verlängerung der Beschwerdefrist jedoch am 7. Oktober 2025 für nicht zulässig und den Antrag der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht auf Fristverlängerung selbst nicht als formales und rechtzeitiges Einbringen eines Rechtsmittels gegen die Landesgerichtsentscheidung, Firtasch nicht ausliefern zu lassen.

Verfahren zog sich jahrelang durch mehrere Instanzen
Im Zusammenhang mit Vorwürfen von Korruption im Zusammenhang mit nicht realisierten Titangeschäften in Indien war der seinerzeit in der Ukraine auch politisch sehr einflussreiche Firtasch im März 2014 auf Betreiben von Staatsanwälten in Chicago in Österreich festgenommen worden, kam aber gegen eine Kaution von 125 Millionen Euro auf freien Fuß.

Firtasch und seine Vertreter wiesen die US-Vorwürfe stets zurück und sprachen von politisch motivierter Strafverfolgung. Das Auslieferungsverfahren beschäftigte in Folge mehrere Gerichtsinstanzen und glich einer juristischen Odyssee.

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