Nur jeder fünfte Mensch mit Behinderung weltweit hat einen Job, von dem er leben kann. 80 Prozent haben entweder keine Arbeitsstelle oder sind unterbeschäftigt. Darauf machte jetzt die Hilfsorganisation Licht für die Welt zum Welttag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) aufmerksam.
In afrikanischen Ländern gebe es die Tendenz, Menschen mit Behinderungen in Arbeiterberufen zu beschäftigen, sagte Iram Bahawal von Licht für die Welt. Dort seien vor allem Mädchen und Frauen mit Behinderungen benachteiligt. „Die Frage beginnt damit, wie viel Bildung bekommst du: Ein Bub wird zuerst in die Schule gehen, dann ein Mädchen, dann ein Bub mit einer Behinderung und zuletzt ein Mädchen mit einer Behinderung.“
Auch auf anderen Kontinenten haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oft Bedenken, ob Menschen mit Behinderungen ihren Job machen können. „Wenn sie dann Menschen mit Behinderungen beschäftigen, sind sie sehr zufrieden und fragen, ob sie mehr haben könnten“, sagte Bahawal. In Österreich müssen Unternehmen, die keine Menschen mit Behinderungen beschäftigten, eine Ausgleichstaxe an den Staat zahlen, und zwar 335 Euro, 472 Euro (ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern) oder 499 Euro (ab 400 Beschäftigten) monatlich pro Person. Kleine Firmen, die weniger als 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, sind ausgenommen.
Recht auf Arbeit oft verwehrt
Ein weiteres Hindernis ist laut Licht für die Welt die Frage, wie die Menschen zu ihrem Arbeitsplatz kommen. „Zum Beispiel, wie ich meinen Rollstuhl in den Bus bekomme und was das kostet und wie sich die Fahrtkosten erhöhen, wenn ich umsteigen muss“, sagte Bahawal. Das sei ebenfalls vor allem in armen Ländern ein Problem. Viele Behinderungen wie Autismus und Gehörlosigkeit würden gar keine Umbauten erfordern.
Wer ein eigenes Einkommen hat, kann sich und seine Familie versorgen. Wer aber kein Einkommen hat, ist auf andere angewiesen oder armutsgefährdet.
Alex Buchinger, Geschäftsführer für Licht für die Welt Österreich
Alex Buchinger, Geschäftsführer von Licht für die Welt Österreich, sagte, dass in der Behindertenrechtskonvention der UNO das Recht auf Arbeit verankert sei. Das umfasse auch die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. In der Realität werde Menschen mit Behinderungen das Recht auf angemessene Arbeit aber oft verwehrt, obwohl sie gerne produktiv sein würden. „Wer ein eigenes Einkommen hat, kann sich und seine Familie versorgen. Wer aber kein Einkommen hat, ist auf andere angewiesen oder armutsgefährdet (...)“, sagte Buchinger. Frauen mit Behinderungen hätten noch schlechtere Chancen, gleichberechtigt an der Arbeitswelt teilzunehmen, als Männer.
In Österreich haben laut Sozialministerium ungefähr 760.300 Menschen eine registrierte Behinderung. Dazu zählen zum Beispiel Inhaberinnen und Inhaber eines Behindertenpasses sowie Bezieherinnen und Bezieher von Pflegegeld.

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