Erst auf freiem Fuß...

Schnapsdiebe könnten nun abgeschoben werden

Tirol
30.11.2025 10:17

Zwei mutmaßlichen Schnapsdieben konnte die Polizei das Handwerk legen: Nach einem Coup in Osttirol wurden die Rumänen (36 und 40 Jahre) im Zuge einer Fahndung im benachbarten Kärnten ausgeforscht und festgenommen. 

Bereits am frühen Freitagnachmittag hatte ein Mitarbeiter eines Geschäftes im Osttiroler Dölsach einen versuchten Ladendiebstahl gemeldet. Die zunächst unbekannten Täter wurden erwischt und ergriffen mit einem Auto die Flucht. Die Polizei leitete daraufhin sofort Fahndungsmaßnahmen in der Region und im benachbarten Kärnten in die Wege.

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Die beiden Insassen, Rumänen im Alter von 36 und 40 Jahren, wurden schließlich festgenommen.

Ermittler von der Polizei

In Kärnten klickten die Handschellen
Diese waren letztlich von Erfolg gekrönt. Der Fluchtwagen geriet ins Visier einer Streife der Polizeiinspektion Greifenburg in Kärnten. In einem Lebensmittelgeschäft entwendete einer der beiden Männer mehrere Packungen Kaffee und kehrte wenig später erneut in das Geschäft zurück, um abermals mehrere Packungen zu stehlen. „Nach Sichtung der Überwachungsvideos leitete die Polizeistreife umgehend eine Fahndung ein“, berichtet die Landespolizeidirektion Kärnten.

Die Beamten konnten den 36-Jährigen schließlich auf frischer Tat ertappen, als er gerade in einem weiteren Lebensmittelgeschäft zuschlug. Im Fahrzeug befanden sich zahlreiche Flaschen Spirituosen im Wert eines vierstelligen Eurobetrages. „Die beiden Insassen, Rumänen im Alter von 36 und 40 Jahren, wurden schließlich festgenommen“, heißt es vonseiten der Ermittler.

Verdächtige geständig 
Die Verdächtigen hätten sich im Rahmen der Einvernahmen geständig gezeigt. „Nach Abschluss der Erstermittlungen wurden sie auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf freien Fuß gesetzt“, so die Polizei weiter.

Nun ordnete jedoch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Einlieferung der beiden Männer in das Polizeianhaltezentrum Villach an, da die Voraussetzungen zur Verhängung einer Schubhaft vorliege. In weiterer Folge wird ein Aufenthaltsverbot erlassen.

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