Ärzte auf den Barrikaden: Das ab 1. Jänner 2026 geltende System zur Codierungspflicht von Diagnosedaten berge wenig Nutzen, aber viel Mehraufwand für die Mediziner – und hohe Kosten.
Diese Woche war sich die Bundesregierung zur Abwechslung einmal einig. Im Ministerrat wurden bekanntlich gleich mehrere Vorhaben auf den Weg und in Begutachtung geschickt. Darunter eine Mini-Novelle im Gesundheitsbereich, die aber für großen Ärger in der Ärzteschaft sorgt.
Ab dem nächsten Jahr sind niedergelassene Ärzte nämlich nun dazu verpflichtet, die Diagnosen zu ihren Patienten mittels ICD-10-Codes zu dokumentieren. Ausgenommen von der Pflicht werden nur jene Wahlärzte, die weniger als 300 Patienten pro Jahr behandeln. Fast ausnahmslos allen anderen Ärzten ist die neue Diagnose-Bürokratie aber ein Dorn im Auge.
Das aktuelle Codierungssystem ist mangelhaft und nicht praxistauglich!
Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärzte in Wien
Kurze Begutachtungsfrist
Die Ärztekammer war gegen die Novelle aufgetreten, sie stieß sich an der kurzen Begutachtungsfrist von einer knappen Woche, äußerte aber auch Datenschutzbedenken. Auch die Treffsicherheit wird aber infrage gestellt. „Es wäre sinnvoll, Diagnosen so zu erfassen, dass Infektionsentwicklungen schnell sichtbar werden und die Gesundheitsversorgung rasch reagieren kann. Weil aber die Diagnosedaten nur quartalsweise übermittelt werden, ist das System dafür völlig ungeeignet. Die Codierpflicht verfehlt also den eigentlichen Zweck und produziert unnötigen Aufwand bei uns Ärzten“, kritisiert Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der Kammer für Ärzte in Wien.
Die Daten der Grippesaison würden somit beispielsweise überliefert werden, wenn die Saison längst vorbei ist.
Neueres System ersetzt neues in zwei Jahren
Immerhin rund 1500 Euro müssen Mediziner für die Codierungsgeräte berappen. Unabhängig davon müssen die Ärzte in zwei Jahren dann wieder in die Taschen greifen – im Zuge der Schaffung des Europäischen Gesundheitsdatenraums (European Health Data Space, EHDS) muss noch einmal auf- bzw. nachgerüstet werden.
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