Nachdem der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Franz Hörl bei einer Bauernversammlung zum Thema Wolf offenbar gemeint habe, man solle die Tiere „schießen und eingraben“, wollte das Landesgericht Innsbruck ein Berufungsverfahren einleiten. Dies wurde jetzt abgelehnt.
„Wenn es so weitergeht, dann schießt’s, was geht, und grabt’s ein, was geht“, soll er laut einem Video, das ein örtlicher Bauer gemacht hat, bei einer Versammlung gesagt haben. Zudem habe er die Tiere als „Sauviech“ bezeichnet.
Ein Richter sprach den Tiroler Nationalrat vor Monaten in erster Instanz frei. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ließ nicht locker und ging in Berufung. Am Mittwoch gab es nun die Antwort des Immunitätsausschusses. Dieser lehnte eine „Auslieferung“ Hörls jetzt ab.
Aussagen in politischer Tätigkeit
Einstimmig sei geurteilt worden, dass bei den von der Justiz erfolgten Aussagen Hörls ein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit besteht.
Der Abgeordnete hatte sich nach der Veranstaltung im Jahr 2024 vor dem Landesgericht verantworten müssen, da er sich laut Staatsanwaltschaft vorsätzlich für die Wolfs-Tötung ausgesprochen haben soll.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Zillertaler schließlich wegen möglicher „Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung an. Davon wurde Hörl nicht rechtskräftig freigesprochen.
Bevor die Berufung verhandelt werden kann, muss aufgrund der Abgeordnetentätigkeit Hörls der Immunitätsausschuss befasst werden. Mit dem „Nein“, ist das Verfahren quasi gehemmt.
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