Prozess in Eisenstadt

Warum man aus Kindern keine Marmelade macht

Burgenland
18.11.2025 15:15

Ein im Südburgenland sesshafter Ungar (42) wurde am Landesgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Auch konnte nicht bewiesen werden, dass er seine Kinder im Auto in die Luft sprengen wollte.

Der Hilfsarbeiter lebt und arbeitet seit sechs Jahren im Südburgenland. Er schafft es nicht unfallfrei, sein Geburtsdatum auf Deutsch zu nennen. Gottlob gibt es eine Dolmetscherin.

Die Vorwürfe am Landesgericht Eisenstadt wiegen schwer. Es geht um gefährliche Drohung und schließlich um Vergewaltigung. „Nein ist Nein, auch in der Ehe“, sagt der Anwalt, der die Interessen der Betroffenen vertritt.

Erdbeermarmelade sei in den Mund gelegt worden
Im Februar dieses Jahres befand sich das Ehepaar auf der Rückfahrt von einem Wellness-Wochenende. Im Auto offenbarte die Frau, dass sie sich scheiden lassen wolle. Er war damit ganz und gar nicht einverstanden.

Wochen später begann die Gattin, Telefongespräche aufzuzeichnen. Darin war die Rede davon, dass der Mann Gasflaschen kaufen und das Auto mit den zwei gemeinsamen Kindern in die Luft sprengen wolle, wenn sie nicht bei ihm bliebe. „Ich werde Erdbeermarmelade aus ihnen machen, einen Matsch“, war auf den Protokollen zu lesen. „Mein Mandant wurde am Handy fortlaufend provoziert“, sagt Anwalt Roland Heindl. „Die Worte hat sie ihm in den Mund gelegt.“ Der Beschuldigte sagt dazu nur: „Ich kann mich daran nicht erinnern. Wir wollten einen Gasgriller kaufen, weil unserer mit Holzkohle nicht funktioniert hat, wenn der Wind ging.“

Und die Vergewaltigung? „Die hat nie stattgefunden“, meint der Ungar. Es habe nach dem Wellnessen keinen intimen Kontakt mehr gegeben. Und warum behauptet die Frau dann, dass er sie mit Gewalt zum Bett gezerrt, ausgezogen und sich an ihr vergangen habe? „Na keine Ahnung.“

Im Zweifel wird der Mann in allen Anklagepunkten freigesprochen. „Es gibt hier keine objektiven Beweise“, sagt die Vorsitzende des Schöffensenats. „Und es dürfte sich um Unmutsäußerungen im Zuge eines Streits gehandelt haben.“ Der Spruch ist rechtskräftig.

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