Wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs und Sachbeschädigung musste sich am Freitag ein vorbestrafter 36-jähriger Rumäne am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) verantworten.
Im Mittelpunkt des Verfahrens am Freitag stand ein 36 Jahre alter Mann aus Rumänien, der nach einem Monat Untersuchungshaft vor Gericht betonte, die Zeit hinter Gittern habe ihn „geläutert“. Auf die Nachfrage des Richters, was er damit konkret meine, erklärte der in der Schweiz wohnhafte Handwerker: „Ich will nicht mehr so viel trinken und für meine Tochter stabil bleiben.“ Alkohol habe ihn in schwierigen Lebensphasen nach der Scheidung und anderen privaten Belastungen immer wieder zu Straftaten verleitet.
So schlug der Mann Ende September in Bregenz im Zustand schwerer Alkoholisierung mit einem Notfallhammer die Fensterscheibe einer S-Bahn ein. Anfang Oktober ließ er sich zudem mit mehreren Taxis durch Vorarlberg fahren, ohne die Fahrten zu bezahlen – obwohl er zu dieser Zeit ein geregeltes Einkommen von 4200 Euro hatte.
Betrug und Sachbeschädigung
Die Staatsanwaltschaft warf ihm daher gewerbsmäßigen Betrug und Sachbeschädigung vor – Delikte, die mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden können. Der Angeklagte zeigte sich jedoch am Freitag voll geständig und räumte auch eine versuchte Sachbeschädigung in einer Bäckerei ein.
Mildernd wirkten sich zudem sein umfassendes Geständnis sowie der vom Angeklagten präsentierte „Zukunftsplan“ aus. Er erklärte: „Ich werde mir gleich Arbeit suchen und mit meinem Vermieter sprechen. Es tut mir sehr leid, was ich getan habe. Ich werde keine Fehler mehr machen, das verspreche ich.“
Richter Martin Mitteregger verhängte schließlich eine Strafe von acht Monaten Haft, davon sieben auf Bewährung. Zudem muss der Beschuldigte den entstandenen Sachschaden ersetzen. Den ÖBB wurden 1731 Euro zugesprochen, den drei Taxifahrern 130, 50 und 20 Euro. Da der Angeklagte bereits einen Monat in Untersuchungshaft verbracht hat, ordnete der Richter seine sofortige Entlassung an.
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