Weil ein steirischer FPÖ-Kommunalpolitiker seinen Zorn über die Pensionen auf seinem Facebook-Profil Luft machte, landet er vor Gericht in Wien. Denn er bezeichnete den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger als „Arschgesicht“. Sie schließen einen Blitz-Vergleich.
Dass man auf Social Media nicht alles schreiben darf und, dass unüberlegtes Posten einen vor Gericht landen lässt, sollte mittlerweile jeder wissen. Das war aber anscheinend nicht der Fall bei einem 63-Jährigen. Der FPÖ-Kommunalpolitiker aus einer kleinen Gemeinde im Süd-Westen der Steiermark humpelt nun mit einer Krücke in den Verhandlungssaal 305 im Wiener Landl. Die Privatanklage lautet auf „Beleidigung“.
Pensionen führten zu „Arschgesicht“-Posting
„Mein Mandant ist extrem reuig und es tut ihm wahnsinnig leid“, sagt sein Anwalt gleich zu Beginn der kurzen Verhandlung. „Er hat sich damals sehr stark mit dem Thema Pensionen auseinandergesetzt. Er hat sich dann in einem emotionalen Ausnahmezustand dazu hinreißen lassen, dieses Posting zu verfassen.“ Und was stand da drinnen? Der 63-Jährige schimpfte den ÖVP-Abgeordneten Andreas Hanger als „Arschgesicht“.
Blitz-Vergleich abgeschlossen
Was jedenfalls nicht die feine Art ist, bringt dem Kommunalpolitiker, der vor Gericht höflich und unaufgeregt erscheint, eine Privatanklage ein. Wie er auf die Idee kam, solch eine Aussage auf seinem Facebook-Profil zu veröffentlichen und warum er es genau auf Andreas Hanger – er erscheint zum Prozess nicht – abgesehen hatte, das bleibt offen.
Ich hab‘ einen Blödsinn gemacht.
63-jähriger Steirer im Landl
Denn so schnell konnten interessierte Zuseher gar nicht schauen, hatten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich geeinigt. Der 63-Jährige muss jedenfalls eine Entschädigung in Höhe von 1000 Euro plus die Verfahrenskosten zahlen und verpflichtet sich zur Unterlassung. Nach Zahlungseingang wird dann die Privatanklage offiziell zurückgezogen. Der Steirer meint nach Schluss der Verhandlung noch: „Ich hab‘ einen Blödsinn gemacht.“
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