Das Urteil gegen einen Tiroler Unternehmer (47) – er war im Mai erstinstanzlich vom Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens des Mordes verurteilt worden – ist am Donnerstag vom Oberlandesgericht (OLG) bestätigt worden. Der Mann, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hat, hatte einen Bekannten (54) in seiner Wohnung in Fieberbrunn (Bezirk Kitzbühel) mit einem Messer getötet.
War es Notwehr oder ein kaltblütiger Mord? Diese Frage mussten sich im Mai die Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht nach einem blutigen Drama im Oktober 2023 in einer Wohnung in Fieberbrunn stellen.
Wie diese Tragödie zustande kam, ist mir nach wie vor unbegreiflich.
Der Angeklagte vor dem Innsbrucker Landesgericht
Dabei hätte das spätere Opfer eigentlich als „Vermittler“ zwischen dem 47-jährigen Unternehmer und dessen Lebensgefährtin sowie Mutter der gemeinsamen Tochter (3) fungieren sollen. Doch der Mann, der laut dem Verteidiger eine Rotlicht- und Drogenvergangenheit gehabt und mit seinem Porsche geprahlt haben soll, soll seinen Mandanten erpresst haben. Er werde seine Tochter nie wiedersehen, soll ihm der 54-Jährige gedroht haben.
Kokain und Medikamente im Spiel
„Der 30. Oktober 2023 ist ein schwarzer Tag in meinem Leben“, berichtete der Beschuldigte. „Wie diese Tragödie zustande kam, ist mir nach wie vor unbegreiflich.“ Das Treffen der beiden Männer, das nach tagelangem Koks- und Medikamente-Konsum in der Wohnung des 47-Jährigen offenbar in einem Streit eskalierte, endete mit einem tödlichen Messerstich in den Hals.
Ich hatte Todesangst, es war Notwehr.
Der 47-jährige Unternehmer
„Wir dösten auf dem Sofa, und ich bin aufgewacht, als er mich würgte“, so der Angeklagte. In Todesangst habe er aus Notwehr zum Messer am Tisch gegriffen. Laut Anklage erfolgte der Todesstich aber, nachdem der 54-Jährige durch Würgen bewusstlos geworden war. Die Geschworenen waren sich am Ende einig. Es war Mord! Der 47-Jährige wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt. Er und Verteidiger Franz Essl kündigten aber sofort Berufung an.
Urteil nun rechtskräftig
Nachdem vom Obersten Gerichtshof (OGH) die Nichtigkeitsbeschwerde bereits abgewiesen wurde, ging es am Donnerstag bei der Berufungsverhandlung vor dem OLG noch um die Strafhöhe. Verteidiger Essl betonte dabei, dass sich „das Delikt spontan zugetragen hat und nicht geplant war“. Das Küchenmesser, mit dem die Tat begangen worden sei, sei außerdem „nur durch Zufall griffbereit gewesen“. Zudem sei sein Mandant bei der Tat aufgrund des Einflusses von „Alkohol, Kokain und Psychopharmaka“ in seiner Zurechnungsfähigkeit stark beeinträchtigt gewesen, was in der Strafzumessung im Mai zu wenig „gewürdigt wurde“.
Der Richtersenat des OLG sah dies anders. „Die Milderungsgründe wurden bereits in Erstinstanz ausreichend berücksichtigt.“ Die 20 Jahre Haft wurden damit bestätigt.
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