Josef L. und seine Frau befanden sich gerade auf einer Marokko-Rundreise im letzten Sommer, als sie eine traurige Nachricht ereilte. "Der Vater meiner Frau war überraschend verstorben, und wir sind sofort zurück nach Hause geflogen", schildert der Niederösterreicher.
Sowohl die Kosten für die Reise als auch den Rückflug hat Herr L. mit seiner Kreditkarte bezahlt. Mit Bezug auf den Versicherungsschutz der Karte ersuchte er um Refundierung der Kosten von rund 900 Euro für die Flüge, was aber abgelehnt wurde.
"Wir verstehen das nicht, weil immer wieder gesagt wird, wenn man mit Karte bezahlt, ist Versicherungsschutz gewährt", wandte sich unser Leser an uns. Laut Card Complete stimmt das eben nicht: "Die Versicherungsbedingungen sehen keine Reiseabbruchversicherung vor."
Deshalb besteht kein Anspruch auf Ersatz der Rückreisekosten. Herr L. ist nicht der Einzige, der sich auf den Volksmythos "Kreditkartenschutz" verlassen hat, ohne die Bedingungen genau zu lesen. Wer also im Urlaub keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich schon im Vorfeld genau erkundigen, was wie durch wen versichert ist!









Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.