Psychisch labil und leicht beeinflussbar suchte eine 18-jährige Deutsche Halt in der Religion – und geriet so in eine islamische Ehe mit dem vereitelten mutmaßlichen Swift-Attentäter. Ihr Bruder, ebenfalls dem IS gegenüber positiv eingestellt, lehnte die Ehe ab. Daraufhin bot die junge Frau ihrem Liebhaber sogar an, seine „Sklavin“ zu sein. Am Mittwoch wurde sie am Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen.
Es zeigt sich erneut, wie junge Menschen auf den gefährlichen Pfad zum Islamischen Staat (IS) geraten – so auch die heute 18-jährige Deutsche, die sich in Wien nie richtig einleben konnte, wie ihre Verteidigerin am Mittwoch vor Gericht erklärte. Sie habe Halt in der Religion gesucht und gefunden, soziale Kontakte habe sie kaum gehabt. „Sie ist dabei auf den falschen Zug aufgesprungen“, so die Anwältin. Über Snapchat und TikTok geriet die Jugendliche schließlich in Kontakt mit Anhängern der Terror-Miliz IS.
Radikalisierung endete in Ehe mit Swift-Attentäter
Die Angeklagte war „leicht beeinflussbar“ und litt nachweislich an Depressionen sowie einer Belastungsstörung, räumt auch der Staatsanwalt ein. Nach einer „schwierigen Selbstfindungsphase“ geriet sie in ein radikales Umfeld und ließ sich schnell für den IS indoktrinieren. Über ihren älteren Bruder erhielt sie Propagandamaterial, radikalisierte sich weiter und lernte im Frühjahr 2024 den damals 17-jährigen Swift-Attentäter kennen, der nur zwei Monate später international für Schlagzeilen sorgte.
Sie war leicht beeinflussbar.
Der Staatsanwalt am Mittwoch vor Gericht
Über eine islamische Partnerschaftsagentur hatten sich die beiden kennengelernt. Viel Zeit zum Kennenlernen nahmen sich die beiden nicht: Nur einen Tag später hielt er um ihre Hand an. Am 3. Juni 2024 heiratete das Paar per Internet durch einen ausländischen Hassprediger. Die Verbindung der beiden: Unheilvoll, von Beginn an.
Wie 27.789 Nachrichten zwischen den zwei Jugendlichen deutlich machen, dürften sie sich gegenseitig noch mehr radikalisiert haben. Auch aus ihrem gemeinsamen Wunsch zu töten, machten sie keinen Hehl: Ungläubige, darunter auch eigene Verwandte, sollten sterben.
Eine Konversation der beiden vom Juni 2024:
Sie: „Ich will endlich töten. Ich will alle abschlachten und abschießen.“
Er: „Dann opfere dich. Du weißt schon.“
Sie: „Bin dann mit Stolz Terroristin.“
Er: „Wir sind eh Terroristen.“
Bruder und Freund stimmten Angebot als „Sklavin“ zu
Die Beziehung des IS-Paars brachte auch Komplikationen mit sich, wie der Staatsanwalt im Gerichtssaal ausführte. Der ältere Bruder der Jugendlichen sprach sich gegen die Ehe aus, indem er auf seine Stellung als deren „Vormund“ verwies. Um die Beziehung zu ihrem Liebhaber aufrechtzuerhalten, hatte die Deutsche ihm angeboten, sie als „Sklavin“ zu nehmen, so der Staatsanwalt.
Dem hätten sowohl der mutmaßliche Swift-Attentäter als auch der Bruder zugestimmt: „Sie hat die Beziehung bis zum 29. Juli fortgeführt.“ An dem Tag erfolgte die Festnahme des verhinderten Swift-Attentäters.
Der Tatverdächtige sitzt seither in Wien in U-Haft. Mit einer Anklage ist frühestens im Frühjahr 2026 zu rechnen. Die Ermittlungen sowie Auswertung der Datenträger gegen den IS-Terroristen nehme weiterhin Zeit in Anspruch – rund 6000 Seiten umfasst die Ermittlungsakte des 20-Jährigen mittlerweile.
„Ich bekenne mich schuldig“
Dass die Angeklagte von den Terrorplänen ihres Partners wusste, konnte nicht nachgewiesen werden, betonte der Vorsitzende Richter. Die inzwischen 18-Jährige sei zwar „ganz tief drinnen in der Materie“, war nach den Ermittlungen aber nicht in die Anschlagspläne eingebunden. Nach der Festnahme ihres Partners habe sie die Beziehung beendet. Zu Beginn der Verhandlung erklärte sie: „Ich bekenne mich als schuldig“ und zeigte Reue für ihre Taten, beantwortete aber sonst keine Fragen.
Ein Schöffensenat verurteilte die junge Frau wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und krimineller Organisation zu 18 Monaten Haft, setzte die Strafe aber unter dreijähriger Probezeit aus. Zusätzlich muss sie weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen, eine Psychotherapie und fachärztliche Behandlung wahrnehmen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.