Die Wiener Staatsanwaltschaft hat 42 ehemalige Mitglieder der Bewegung „Letzte Generation“ angeklagt. Der Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung ist vom Tisch, jetzt geht es um Sachbeschädigung, wie Behördensprecherin Nina Bussek bestätigte.
Ein Aktivist aus der Gruppe der Hauptbeschuldigten muss sich laut dem Strafantrag auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Er soll bei einer Aktion im Oktober 2023 vor dem Landhaus in St. Pölten einen einschreitenden Polizisten durch das Herumreißen eines präparierten Feuerlöschers zu Sturz gebracht haben. Aufgelistet wird unter anderem auch eine Protestaktion mit Hundekot vor der ÖVP-Parteizentrale im Jänner.
42 Personen stehen vor Gericht. Die Anklagen dienten „nur zur Abschreckung von zivilgesellschaftlichem Engagement“, sagte die ehemalige Sprecherin der „Letzten Generation“, Marina Hagen-Canaval. Man sei bereit, für die Proteste Konsequenzen zu tragen, allerdings müsste sich auch „eine untätige Regierung“ diesen stellen.
„Die Staatsanwaltschaft hat nun selbst eingesehen, dass es sich bei den Klimaprotesten um Sachbeschädigungen handelt – nicht um die Aktivitäten einer kriminellen Vereinigung“, sagte Rechtsanwalt Paul Kessler aus dem Team der Verteidigerinnen und Verteidiger. Die Vorwürfe seien „maßlos überzogen“. Anwalt Ralf Niederhammer forderte einen „nüchternen und sachlichen Prozess“.
Ermittlungen mindestens seit 2023
Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie schwerer Sachbeschädigung waren 2023 nach einer Protestwelle im November bekannt geworden. Dabei hatten sich die Aktivistinnen und Aktivisten mit einer Sand-Superkleber-Mischung – sogenannten „Mumienhänden“ – unter anderem am Wiener Ring und auf der Südautobahn (A2) festbetoniert. Die Feuerwehr musste mehrere Protestierende von der Fahrbahn schremmen. „Die Proteste haben damit ein neues Level erreicht“, hatte Judith Ziska von der Staatsanwaltschaft Wien gesagt. Zahlreiche NGOs übten Kritik an dem Verfahren, die verschärfte Gangart der Justiz sorgte auch für mehrere parlamentarische Anfragen.
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