Der niederländische Beach-Volleyballer Steven van de Velde erhält kein Australien-Visum und kann deshalb nicht an der WM (14. bis 23. November) in Adelaide teilnehmen. Dies teilte Australiens Volleyballverband unter Berufung auf eine entsprechende Entscheidung des Innenministeriums mit. Van de Velde war vor zehn Jahren wegen der Vergewaltigung eines englischen Mädchens verurteilt worden. Er war 19 Jahre alt, als er 2014 mit der damals 12-Jährigen Sex hatte.
„Die Regierung wird weiterhin alle verfügbaren Mittel einsetzen, um sicherzustellen, dass Australier sicher sind und sich sicher fühlen können“, betonte Australiens Innenminister Tony Burke. Der 31-jährige Van de Velde hat sich mit der Entscheidung abgefunden. „Diese Entscheidung akzeptiere nicht nur ich, sondern auch der Rest des Teams, mit dem wir das ganze Jahr über eng zusammengearbeitet haben“, wurde er in der Presseerklärung zitiert.
„Habe einen Fehler gemacht“
2024 hatte Van de Velde bei den Olympischen Spielen in Paris teilgenommen, öffentliche Empörung war die Folge gewesen. Das Ausmaß habe ihn überrascht, erklärte er damals, bekundete aber auch Verständnis. „Ich weiß, dass dies den Rest meines Lebens eine Rolle spielen wird. Das muss ich akzeptieren, denn ich habe einen Fehler gemacht.“ Aber heute sei er nicht mehr derselbe Teenager von damals.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.