135-Millionen-Pleite

Hallmann: Gläubiger nehmen 35-Prozent-Quote an

Wirtschaft
28.10.2025 14:36

Der schillernde Unternehmer beugte sich dem Druck des Sanierungsverwalters: Die Gläubiger erhalten 35 Prozent. Dank einer Superquote könnten bis zu 45 Prozent möglich sein. Sollte die Verwertung eines ganz besonderen Gold-Würfels gelingen.

Dienstagmittag hatte Klemens Hallmann einen schweren Gang anzutreten. Der Unternehmer, der einen Schuldenberg von rund 130 Millionen Euro angehäuft hat, stellte sich vor dem Handelsgericht Wien dem Sanierungsverwalter und den Gläubigervertretern. Schon kurz vor der Verhandlung, in der über den Sanierungsplan abgestimmt werden sollte, war klar, dass der 49-Jährige nicht nur die gesetzliche Mindestquote für ein Sanierungsverfahren in Höhe von 30 Prozent zu erfüllen haben wird.

Die Eckdaten sehen folgendermaßen aus: Eine Barquote in Höhe von 10 Prozent ist innerhalb von 14 Tagen fällig, sobald das Verfahren seine rechtskräftige Bestätigung erhält. Weitere 10 Prozent müssen innerhalb des ersten Jahres, zusätzliche 15 Prozent innerhalb der nächsten zwei Jahre beglichen werden. Macht in Summe eine Quote von 35 Prozent.

Darüber hinaus ging es auch am Handelsgericht um die Verwertung eines ganz besonderen Goldstückes: Klemens Hallmann ist zu 32 Prozent an einem Würfel des Künstlers Niclas Castello beteiligt. Dieser sogenannte „Castello Cube“, der einmal für einen Tag im New Yorker Central Park zu besichtigen war, wurde in einer Kunstgießerei in Aarau aus 186 Kilogramm Gold hergestellt. Gelingt es einem Treuhänder, den Würfel gut zu verwerten, könnte die Entschädigung der Gläubiger per Superquote auf bis zu 45 Prozent steigen.

Wird der Goldwürfel bald eingeschmolzen?
Kuriose Details zum „Castello Cube“, der gut zehn Millionen Euro wert sein soll, kamen laut „Krone“-Recherchen auch in der nicht öffentlichen Gerichtsverhandlung zur Sprache: Um finanziell wieder flüssig zu werden, hatten Hallmann und der Mehrheitseigentümer offenbar den Versuch unternommen, den Würfel aufgrund des hohen Goldpreises einschmelzen zu lassen. Doch der Künstler setzte sich dagegen zur Wehr. Ergebnis: Eine Einstweilige Verfügung, wonach sein Werk nicht verflüssigt werden darf.

Am Ende der Verhandlung wurde nun bekannt, dass es mit dem in der Schweiz lebenden Künstler einen typisch österreichischen Kompromiss gibt: Kann der Würfel nicht bis Jahresende verkauft werden, wird er eingeschmolzen und in Goldstücken verkauft. 

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