Es ist ein krasser Vorwurf: Einer Frau musste der Unterschenkel amputiert werden. Trotzdem arbeitet sie als Trafikantin. Doch die zuständige Sozialversicherungsanstalt will ihr keine neue Prothese bezahlen.
Wegen einer schweren Durchblutungsstörung hat Sonja A. ihren linken Unterschenkel abgenommen bekommen. Trotzdem will die Frau arbeiten und hat eine Trafik als Selbstständige übernommen. Sie ist aber auf Prothesen angewiesen. Weil sie Druckstellen vermeiden will, reicht ihr nicht nur eine Prothese. Stattdessen wechselt sie mehrmals täglich zwischen zwei Modellen.
Nun ist es aber so, dass die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) die Kosten nicht übernehmen will. Eine Prothese sei ausreichend. Selbst wenn diese repariert werden müsse, solle Sonja S. halt einen Rollstuhl benutzen oder einen Stehhocker.
Den Fall publik gemacht hat Volksanwalt Bernhard Achitz. Laut ihm muss die SVS zahlen: „Das Gesetz sagt, dass Hilfsmittel im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung zu stellen sind. Auch in den Richtlinien der SVS steht, dass in bestimmten Fällen eine Zweitprothese finanziert wird. Ich kann nicht verstehen, warum die SVS einer Unternehmerin, die bis zum Pensionsalter arbeiten will, solche Hürden in den Weg legt.“
Realitätsferner Vorschlag
Mit Rollstuhl oder Stehhocker sei zudem die Arbeit in der Trafik nicht möglich, zumal Sonja S. nicht so lange sitzen soll.
„Die Prothese ist für mich ein Hilfsmittel, aber eigentlich ist es für mich Lebensqualität. Weil damit bin ich mobil, kann mich wieder frei bewegen, kann alleine in die Arbeit, brauche nicht immer Hilfe“, sagt Sonja S.
Tatsächlich hat Sonja S. ihre momentane Zweitprothese noch aus einer früheren Versicherungszeit – damals war sie noch Angestellte. ÖGK und PVA hatten ihr nämlich anstandslos zwei Prothesen bewilligt. Nun soll der Fall von der SVS nochmals geprüft werden.
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