Eine Wiener Zahnärztin scheint Alkohol nicht allzu gut zu vertragen: Nach dem einen oder anderen Getränk zu viel auf der Ordinationsweihnachtsfeier verletzte Frau Doktor ihren Mitarbeiter und gleichzeitig Freund an der Stirn – es bleibt eine Narbe. Den Nebenjob als Model könne der 29-jährige Italiener deswegen vergessen. Die 35-Jährige kommt indes mit einer Diversion davon.
Von der friedlichen Vorweihnachtszeit war bei der Feier einer Zahnordination in einem In-Lokal im 5. Bezirk am 20. Dezember wenig zu spüren. „Wir haben die ganze Zeit Shots bekommen, die ich leider getrunken habe“, gibt Frau Doktor am ersten Verhandlungstag im Mai im Wiener Landl zu. Die 35-Jährige sitzt dort nun bereits den zweiten Tag wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen an ihrem Mitarbeiter und damaligen Freund. „Ja, ich hab‘ bedauerlicherweise das Glas geworfen, was ich zutiefst bereue“, gesteht die Zahnärztin.
Wäre fast ins Auge gegangen
Die Zahnärztin hätte aus dem Nichts begonnen, den 29-Jährigen zu beschimpfen – nicht das erste Mal, dass sie solch einen Emotionsausbruch unter Alkohol gehabt hätte, gibt ihr nun Ex-Freund an. Plötzlich warf sie ein Longdrink-Glas in dem Lokal nach ihm. Und traf ihn an der Stirn, haarscharf am Auge vorbei, es bleibt eine Narbe.
Opfer könne sich Modeljobs abschminken
Diese und eine angebliche posttraumatische Belastungsstörung des Italieners, er habe nun Angst vor Gläsern, seien eine Dauerfolge. Außerdem hätte seine Karriere einen erheblichen Einschnitt erfahren – er verdiente sich gutes Geld mit Modeljobs dazu. Mit der Narbe an der Stirn jetzt nicht mehr denkbar.
Sind das wirklich Dauerfolgen? Wegen dieser Frage wurde im Mai der Prozess vertagt. Das spielt nur am Urteilstag keine große Rolle mehr. Denn der Richter ließ ein Gutachten von Gerichtspsychiater Peter Hofmann einholen: Die Wiener Ärztin war zum Zeitpunkt des fatalen Glaswurfs unter voller Berauschung.
Weil die 35-Jährige ihrem „Ex“ bereits vor dem Prozess 4000 Euro für eine Narbenbehandlung zahlte, auch jetzt tausend Euro Schmerzensgeld anerkennt und geständig ist, kommt sie mit einer Diversion, mit zwei Jahren Probezeit und einer Therapieweisung davon.
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