15-Jährige verurteilt

„Dieses Messer ist nicht zum Melonenschneiden“

Oberösterreich
15.10.2025 16:16

Eine 15-jährige Linzerin stach mit gerade erst gekaufter Kampfklinge im Streit zu und stand wegen Mordversuchs vor dem Jugendgericht. Das verwendete Messer sorgte für Gesprächsbedarf und das Opfer (20) hätte gerne 10.000 Euro Schmerzensgeld.

„Kann man mit so einem Messer jemanden schwer verletzen?“ – Anwalt Bernd Wiesinger fragte seine erst 15-jährige Mandantin bewusst scharf. „Ja“, meinte die Vollwaise, die bereits eine schlimme Vergangenheit mit Drogen und Obdachlosigkeit hinter sich hat. Und sich wegen des Vorwurfs des Mordversuchs verantworten musste.

Zugestochen hab’ ich schon, aber umbringen wollte ich sie nicht“, verantwortete sich die Linzerin. Und erzählte, dass ihre spätere Kontrahentin, eine 20-jährige Rumänin, sie wegen 100 Euro in der Nacht herausgeläutet habe. Ob das Geld einfach nur geborgt war oder aus einem geplanten, aber nicht stattgefundenen Drogengeschäft stammen sollte, blieb offen.

„Habe ihr Messer aus der Hand geschlagen“
Man traf sich jedenfalls in einem Park in Traun, so gegen ein Uhr in der Nacht und dann kam es zum Streit. Die Angeklagte meinte, dass das spätere Opfer zuerst ein Messer gezückt habe. „Ich habe es ihr aus der Hand geschlagen“, meinte die 15-Jährige, die dann ihr zwei Tage zuvor gekauftes Kampfmesser hervorholte.

Mit Messer herumgefuchtelt
„Warum hatten sie es dabei?“, wollte der Richter wissen. „Ich war zuvor mit einer Freundin unterwegs und ich wollte damit eine Melone schneiden“, kam als Antwort. „Zum Melonenschneiden ist das nicht geeignet“, betrachtete der Richter die kurze, gebogene Klinge. „Ich hab’ herumgefuchtelt, nicht gewusst, wohin ich ziele“, sagte die 15-Jährige. Vier Wunden fügte sie ihrer Kontrahentin damit zu. Zum Glück nicht allzu tief, drei mussten genäht werden.

Jugendsenat fällte Urteil
„Ich hätte gerne 10.000 Euro Schmerzensgeld“, meinte die Rumänin, die behauptete, selbst unbewaffnet gewesen zu sein. Der Jugendschöffensenat kam rasch zum bereits rechtskräftigen Urteil: 24 Monate Haft, davon acht unbedingt – nicht wegen Mordversuchs, sondern absichtlich schwerer Körperverletzung.

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