Prozess in Eisenstadt

Als ein Gemüsegärtner (85) die Nerven verloren hat

Burgenland
14.10.2025 16:00

Weil der Nachbar sein Gewächshaus niedergerissen hatte, zückte ein Pensionist aus dem Nordburgenland das Küchenmesser und drohte, ihn umzubringen. „Es war jahrelanges, systematisches Mobbing. An diesem Tag ist das Fass übergelaufen“, sagte der Angeklagte, der sich artig für das Urteil bedankte.

„Ich musste 85 Jahre alt werden, um solche Räumlichkeiten zum ersten Mal von innen zu sehen“, sagt der Nordburgenländer, der sich beim Prozess in Eisenstadt teilschuldig bekennt. Ja, er habe am 10. März 2025 die Nerven verloren, sich ein Küchenmesser geschnappt und den Nachbarn „aus der Ferne“ schreiend mit dem Umbringen bedroht. „Dass ich jemanden absteche, würde ich aber niemals sagen. Das gehört nicht zu meinem Vokabular. Wahr ist, dass ich mich in einem emotionalen Ausnahmezustand befand.“

Grinsend hinter dem geschlossenen Fenster
Letzteres führt der Rentner auf „jahrelanges, systematisches Mobbing“ zurück. „Wir teilen uns das Gemeinschaftsgrundstück, das ist notariell beglaubigt. Irgendwann hat er dann gemeint, dass alles ihm gehört.“ Erwähnt werden umgeschnittene Himbeersträucher, Zuchtwein-Rebstöcke und Bäume. „Als er dann mein Gewächshaus niedergerissen hat, um dort Holz zu lagern, hat das bei mir das Fass zum Überlaufen gebracht“, so der – laut Eigendefinition – „passionierte Hobby-Gemüsegärtner“, der vor Zorn geweint habe und sich plötzlich mit dem Messer im Innenhof wiederfand. „Der große Gefährdete stand im ersten Stock hinter dem geschlossenen Fenster und hat gegrinst. Selbst wenn ich das Messer geworfen hätte, wäre ihm nichts passiert.“ Und überhaupt: „Ich hätte diese Tat gar nie ausüben können, weil ich wegen Arthrose nicht einmal eine Zitrone auspressen kann.“

„Gehen Sie dem Nachbarn aus dem Weg!“
Der Angeklagte hat das letzte Wort: „Ich will mit 85 nicht vorbestraft sein, wenn es irgendwie geht.“ Es geht: Zwei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, kein Eintrag ins Strafregister. „Ich möchte mich höflichst bei der Frau Rat und bei der Staatsanwältin für dieses Urteil bedanken“, sagt der Mann und geht heim. Die Richterin rät ihm tunlichst, dem Nachbarn fortan aus dem Weg zu gehen.

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