Ein 43-jähriger Mann muss sich am Mittwoch in einem Mordprozess am Landesgericht Innsbruck verantworten. Er soll im Juni 2024 in Innsbruck seine Mutter getötet haben, indem er sie zuerst würgte und ihr dann zahlreiche Faustschläge gegen Gesicht und Kopf versetzte.
Die 69-Jährige verblutete aufgrund der dadurch erlittenen Kopfplatzwunden. Vor dem Geschworenengericht zeigte sich ihr Sohn geständig. „Ich bin schuld, dass meine Mama tot ist“, sagte er.
„Nicht geplant gewesen“
Er habe sie „erschlagen“, erklärte der 43-Jährige in seiner Einvernahme vor Richterin Helga Moser und den Geschworenen. Es sei aber „nicht geplant gewesen“, fügte der Tiroler hinzu. Vor der Tat habe er jedenfalls „in einem Lokal Whisky getrunken“ und sei dann wieder zu Hause mit seiner pflegebedürftigen Mutter „in eine Diskussion gekommen“, skizzierte er schließlich die Zeit vor der Tötung.
Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte.
Der 43-Jährige in Innsbruck vor Gericht
„Wurde sauer und habe zugeschlagen“
„Meine Mutter hat mir gegenüber geäußert, dass sie nicht mehr leben möchte“, führte der Mann aus. Das Streitgespräch habe sich schließlich „hochgeschaukelt“ und er selbst sei „außer Kontrolle geraten“: „Ich wurde sauer und habe dann zugeschlagen.“
Wie oft, konnte er auf Nachfrage nicht sagen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft war es aber zumindest 22 Mal. Zudem soll er auf ihr gekniet sein, was zum Bruch von Rippen führte und sie zumindest 20 Sekunden gewürgt haben – mit der Folge, dass ihr Zungenbein brach.
Zusammenleben von Mutter und Sohn
Es sei „unstrittig, dass der Mann seine Mutter getötet hat“, hatte zuvor Staatsanwalt Markus Grüner in seinem Eröffnungsplädoyer ausgeführt. Kurz schilderte er dabei das Zusammenleben der getöteten 69-Jährigen und ihres Sohnes: „Sie lebten mehrere Jahre zusammen, die Frau war bettlägerig und insgesamt nicht gut beieinander.“ Ebenjener Frau habe er schließlich im Juni vergangenen Jahres fast zwei Dutzend Faustschläge verpasst: „Die Verletzungen sind wirklich eindeutig.“
Auch den wahrscheinlichen Todeszeitpunkt benannte Grüner: „Der Tod ist gegen 2 bis 4 Uhr in der Früh eingetreten.“
Der Verteidiger des Mannes stellte daraufhin die Tat an sich ebenfalls nicht in Abrede. „Vieles ist unbestritten und tatsächlich ganz eindeutig“, sagte er. „Mein Mandant weiß auch, dass er heute nicht als freier Mann aus dem Schwurgerichtssaal gehen wird“, so der Verteidiger. Es werde aber eine Frage der Einschätzung der Geschworenen sein, ob es wirklich Mord gewesen sei.
Tat zunächst abgestritten
Nach der Tat hatte der Beschuldigte zunächst jegliche Schuld von sich gewesen. Das LKA schilderte damals, dass der Mann im Zuge seiner Einvernahme bei der Version bleibe, sich in jener Nacht schlafen gelegt und seine Mutter dann tot aufgefunden zu haben. Er verständigte selbst die Polizei. Bei der Untersuchung des Leichnams stellte ein Notarzt jedoch verdächtige Verletzungen fest. Der stark alkoholisierte Sohn wurde noch an Ort und Stelle festgenommen.
Das psychiatrische Gutachten von Adelheid Kastner attestierte dem Mann jedenfalls Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. „Er wusste, wo er ist und was er tat“, erklärte die renommierte Psychiaterin. Weder liege eine schwerwiegende psychische Erkrankung vor, noch sei bei der Tat eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“ vorgelegen. Sehr wohl sei der Mann aber gefährlich: „Er hat eine kurze Zündschnur.“ Somit könne es auch „jederzeit“ wieder zu ähnlich gelagerten Gewalttaten kommen, weshalb eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum anzuraten sei.
Einstimmiges Urteil
Der Angeklagte wurde schließlich zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel mit acht zu null einstimmig aus. Zudem wurde die Einweisung des 43-Jährigen in ein therapeutisch-forensisches Zentrum angeordnet. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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