Geburt verheimlicht
Totes Baby in Waschmaschine – Haft für Mutter
Im deutschen Baden-Württemberg ist eine Frau zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil sie ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gesteckt hatte. Das Kind starb dadurch. „Es sollte niemand mitbekommen, dass das Kind da ist“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Motiv sei aber nicht wirklich bekannt. Wie berichtet, ereignete sich der Vorfall im März in einer Wohnung in Albstadt. Die 35-Jährige habe ihre Schwangerschaft verdrängt, sagte der Richter. „Ich wusste nicht, dass ich schwanger bin“, sagte die Angeklagte bis zuletzt. Als das Kind auf die Welt kam, habe sie einen Schock erlitten und gedacht, es sei tot.
Bei der Geburt war die Frau alleine. Gemeinsam mit schmutzigen Kleidungsstücken legte sie das Baby in die Waschmaschine und schloss die Trommel. Am selben Tag wurde die 35-Jährige wegen starker Blutungen in ein Krankenhaus gebracht. Auf Nachfrage sagte sie mehrmals, nicht schwanger zu sein, wie es in der Anklage heißt.
Partner schaltete Maschine ein
Während sie im Krankenhaus war, schaltete ihr Partner die Waschmaschine ein. Laut dem Gericht wusste er bis dahin nichts von dem Neugeborenen, das durch den Waschvorgang ein schweres Schädeltrauma erlitt. „Sie wollte einfach, dass die Geburt unentdeckt bleibt“, sagte der Richter über die Angeklagte. Dadurch habe sie in Kauf genommen, dass das Baby sterbe.
Die Staatsanwaltschaft hatte acht Jahre Gefängnis wegen Totschlags gefordert, die Verteidigung hingegen auf drei Jahre Haft plädiert. Argumentiert wurde mit einem Schockzustand. Das Landgericht Hechingen verurteilte die Frau letztendlich zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags. Es stehe fest, dass die Angeklagte alles getan habe, um die Geburt zu verheimlichen, hieß es.
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