Zum ersten Mal wurde nun in Niederösterreich ein Wolf abgeschossen. Die Tötung im Bezirk Zwettl, die am 1. Oktober erfolgte, wurde vom Land bestätigt. „Im Einklang mit der Wolfsverordnung“, wie es heißt. Was jetzt mit dem erlegten Beutegreifer passiert, bestimmt der Jäger.
Die Kriterien für einen Abschuss wurden vor fast einem Jahr in der niederösterreichischen Wolfsverordnung noch einmal erleichtert. Am Mittwoch war es nun soweit: Der erste Wolf des Landes wurde im Bezirk Zwettl von einem Jäger erlegt.
War wahrscheinlich ein Rudeltier
„Es passierte im Einklang mit der Wolfsverordnung, nachdem sachgerecht geschützte Nutztiere angegriffen, verletzt und gerissen wurden. Dann näherte sich ein Wolf abermals der Herde“, heißt es seitens des Landes zur Tötung des Beutegreifers.
Laut dem Österreichzentrum Bär-Wolf-Luchs gibt es in Niederösterreich vier Rudel – alle im Waldviertel. Diese sind in Harmanschlag im Bezirk Gmünd sowie in Allentsteig, Arbesbach und Gutenbrunn im Bezirk Zwettl beheimatet. Damit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um ein Rudeltier handelt.
Jäger darf entscheiden
Nach der Meldung des Abschusses durch den Jäger wurde das Tier begutachtet und eine DNA-Probe entnommen. Der abgeschossene Wolf bleibt im Besitz des Jagdausübungsberechtigten, der entscheiden kann, was damit passiert.
Schon mehrfach lagen die Voraussetzungen für einen Abschuss in Niederösterreich vor – die „Krone“ berichtete etwa von einem Jäger im Bezirk Zwettl im April 2024, der sich sicherheitshalber vor einem Abschuss nochmals rechtlich erkundigte.
Jetzt kam es tatsächlich dazu. Landesvize Stephan Pernkopf betont: „Die Niederösterreichische Wolfsverordnung dient der Sicherheit von Menschen und Nutz- und Haustieren vor Wolfsangriffen. Nähern sich Problemwölfe an Siedlungen an oder bedrohen und töten durch Herdenschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere, dann dürfen Wölfe vergrämt und entnommen werden.“
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