Umstrittenes Urteil
Todesstrafe gegen Mexikaner in Texas vollstreckt
Wegen des Mordes an einem Polizisten war Tamayo 1994 zum Tode verurteilt worden. 2004 hatte der Internationale Gerichtshof in einem Urteil allerdings festgestellt, dass die US-Behörden den Mexikaner während seines Prozesses nicht über die Möglichkeit konsularischer Hilfe informiert hatten. Damit sei gegen das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verstoßen worden.
Mit Unterstützung des mexikanischen Konsulats wären die Chancen des Angeklagten grösser gewesen, die Geschworenen mit entlastenden Beweisen zu einer milderen Strafe zu bewegen, hatten seine Anwälte kritisiert. Zudem hatten sie vergeblich argumentiert, dass ihr Mandant nicht zurechnungsfähig sei und deswegen auch nicht hingerichtet werden dürfe.
Kerry fürchtet Auswirkungen auf US-Bürger im Ausland
Weil das Außenministerium in Washington fürchtet, künftig könne auch US-Bürgern im Ausland konsularische Rechtshilfe verwehrt werden, hatte zuletzt sogar Außenminister John Kerry versucht, die texanischen Behörden zu einem Aufschub zu bewegen. Tamayos Hinrichtung könne "die Art und Weise beeinflussen, wie US-Bürger im Ausland behandelt werden", hatte Kerry gewarnt. Noch am Mittwoch erneuerte das Ministerium die Warnung - fand jedoch bei den Texanern kein Gehör.
In dem Bundesstaat im Südwesten der USA wurden 2013 erneut die meisten Straftäter exekutiert - es waren 16.
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