Ein seit 2009 hier lebender Afghane wollte seine Ehefrau und fünf Kinder zu sich nach Salzburg holen. Die Familie beantragte dazu eine Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Behörde und Gericht lehnten aber ab – mit Verweis auf verbotene Kinderehe, weil er bei der Hochzeit erst 15 und seine Frau erst 14 Jahre alt war.
Heiraten ist hierzulande mit 18 Jahren erlaubt, in Ausnahmefällen ab 16. Doch alles darunter gilt als illegale Kinderehe. Wie ein aktueller Fall am Landesverwaltungsgericht zeigt, wirkt sich eine solche Vermählung – auch wenn sie in einem völlig anderen Kulturkreis geschlossen wurde – auf eine Familienzusammenführung aus. Ein seit 2009 in Salzburg lebender Afghane und seine Angehörigen stellten Ende 2023 den Antrag auf Familienzusammenführung mittels Rot-Weiß-Rot-Karte plus. Der Asylberechtigte wollte seine Ehefrau und fünf Kinder (geboren zwischen 2006 und 2021) ins Land holen.
Neue Hochzeitsurkunde mit neuem Datum vorgelegt
Die Behörde lehnte mit Verweis auf die Eheurkunde ab: Denn die Vermählung im Jahre 1998 wäre bei uns illegal – der Afghane war erst 15, die Frau erst 14 Jahre alt. Nach dem ablehnenden Bescheid erhoben alle Familienmitglieder Beschwerde. Dabei wurde gleich eine neue Heiratsurkunde vom afghanischen Generalkonsulat vorgelegt: samt neuem Hochzeitsdatum im Jahre 2001. Demnach wären sie 18 und 19 Jahre alt gewesen. Zeugen bestätigten dem Gericht aber die Eheschließung im Jahre 1998. Zudem mangelte es den Kindern und der Ehefrau an Deutsch-Kenntnissen.
Das Gericht lehnte alle Anträge ab. Und äußerte dabei auch Zweifel an einer familiären Bindung. Denn: Der Afghane war seit 2009 nur fünfmal bei seiner Familie. Drei Kinder kenne er nur von den Besuchen her. Eine notwendige „persönliche und emotionale Beziehung“ sieht das Gericht deswegen nicht.
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