Es ist ein rechtskräftiges Urteil mit politischer Signalwirkung: Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Rahmen des Klags-Werkvertrages mit dem Sozialministerium eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen die Iglo Austria GmbH eingebracht – und rechtskräftig recht bekommen. Bereits davor hatte der Hersteller die Füllmenge wieder erhöht.
Weniger Inhalt zum selben Preis – das ist im Lebensmittelhandel mittlerweile bittere Realität. Unter gemeinsamer Federführung des Sozial- und des Wirtschaftsministeriums hat die Bundesregierung ein Gesetz gegen diese sogenannte „Shrinkflation“ sowie Schwerpunktkontrollen im Lebensmittelhandel angekündigt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr erarbeitet werden, ein erster Teilerfolg im Kampf gegen „Mogelpackungen“ ist jetzt aber bereits geglückt.
30 Gramm weniger in der Packung
Gemeinsam mit dem Sozialministerium hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits im Jahr 2024 eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gegen die Iglo Austria GmbH eingebracht – und Recht bekommen.
Zum Hintergrund: Die Nettofüllmenge wurde, beispielsweise beim „Iglo Atlantik Lachs“ von 250 auf 220 Gramm Lachs reduziert, ohne dass dabei die Verpackungsgröße oder der Preis angepasst wurden. Lediglich die unscheinbare Füllmengenangabe links unten auf der Vorderseite wurde verändert. Das Ergebnis: eine versteckte Preiserhöhung – also Shrinkflation.
Konsumenten werden getäuscht
Die Gerichte kamen zu dem Schluss: Die Praxis verstößt gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb. Konsumenten werden, so meinen die Gerichte, getäuscht, weil sie von einer gleichbleibenden Füllmenge ausgehen und sich erst beim Öffnen der Packung zeigt, dass weniger drin ist. Die bloße Angabe der neuen Füllmenge (220 g statt 250 g) reicht nicht, um die Irreführung zu verhindern. Und auch die Grundpreisauszeichnung im Regal genügt nicht, da es Konsumenten nicht zumutbar sei, sich Grundpreise verschiedener Produkte zu merken.
Wie die „Krone“ und der „ORF“ erfuhren, ist das Urteil des Obersten Gerichtshofs nun seit 10. September rechtskräftig. Das Unternehmen hat die Füllmenge wieder auf 250 Gramm angehoben. Die Packungen mit 220 Gramm wurden zuletzt am 11. Juli 2025 ausgeliefert. Es handelt sich damit um das erste höchstgerichtliche Urteil in Österreich zur Shrinkflation – ein juristischer, aber auch politischer Meilenstein.
„Das Urteil hat weitreichende Bedeutung über den Einzelfall hinaus: Es bestätigt, dass Shrinkflation nicht nur ärgerlich, sondern rechtswidrig ist. Künftig gilt: Eine Verringerung des Inhalts bei gleichbleibender Aufmachung kann als Täuschung gewertet werden“, erklärt die zuständige SPÖ-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig der „Krone“ und dem „ORF“. Für die SPÖ-Politikerin ist klar:
„Damit ist auch klar: Die Politik muss handeln. Das Wirtschaftsministerium wird nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten, und ich freue mich auf die gemeinsamen Verhandlungen, damit wir rasch zu einer Lösung kommen“, so Königsberger-Ludwig abschließend.
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