Keinen Cent der drei Millionen Euro, die er von 230 Privatpersonen für Investitionen in seine Firma erhalten hat, wolle er zurückzahlen, betont Staudinger. Und: Auch die Geldgeber des Schuh-Heinis wollen auch nichts zurückhaben. Doch die FMA witterte in der alternativen Finanzierungsform von Beginn an "verbotene Einlagengeschäfte".
Nun gab - nach dem VwGH - auch der UVS der Finanzmarktaufsicht recht, wie der "Kurier" berichtet. Die Galgenfrist will Staudinger nützen. "Wir haben keine Energie mehr, um bis zum Europäischen Gerichtshof zu gehen. Wir arbeiten an zwei Alternativlösungen. Für eine haben wir schon grünes Licht bekommen. Dennoch bleibt das Ganze sinnwidrig. Es muss für Klein- und Mittelbetriebe andere Finanzierungsformen geben dürfen", sagt Staudingers Anwalt Markus Distelberger.
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