Dass die Mühlen in den Behörden bisweilen sehr langsam mahlen, zeigt ein Fall, der im Amt der Vorarlberger Landesregierung aufgekommen ist. Dort wurde nämlich festgestellt, dass nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2014 bei der Sozialhilfe Kostenersätze nicht vollständig erfasst und dadurch vom Beihilfenbezug nicht vollständig abgezogen wurden.
Im Vorarlberger Landhaus wird davon ausgegangen, dass es in den vergangenen Jahren zu einem durchschnittlichen jährlichen Überbezug von rund 300.000 Euro gekommen ist. Das entspreche durchschnittlich rund 1,1 Prozent der Beihilfen, die der Sozialfonds nach dem Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfengesetz von Bundesebene erhält, hieß es in einer Aussendung des Landes.
Eine Neuberechnung ist erfolgt, die Überzahlungen wurden bereits an die Beihilfenbehörde auf Bundesebene zurücküberwiesen. Weitere Angaben könnten erst nach behördlicher Festsetzung der Beihilfenhöhe gemacht werden.
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