Gerichtsvollzieher

Ein Richter lehnte Prozess wegen Befangenheit ab

Oberösterreich
14.09.2025 09:00

Drei sexuelle Übergriffe auf Klientinnen soll ein Gerichtsvollzieher (48) aus dem Bezirk Braunau auf dem Kerbholz haben. Am 15. Oktober steht er deshalb vor Gericht. Dazu einen passenden Richter zu finden, war nicht ganz einfach. Der erste ausgewählte Jurist hatte sich befangen erklärt.

Seine Hände soll ein Gerichtsvollzieher (48) aus dem Bezirk Braunau nicht bei sich behalten haben, wenn er bei Frauen einen Auftrag hatte. Zumindest drei sexuelle Übergriffe sind aktenkundig, im Fall einer etwa 30-jährigen Innviertlerin schrammte er an einer Vergewaltigungsanklage vorbei. Jetzt steht der Prozesstermin fest: Am 15. Oktober muss sich der aus dem Justizdienst entlassene Beschuldigte wegen der Vorwürfe der „Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung“ und zweifacher Nötigung verantworten. Weil es im Dienst passiert sei, ist der Strafrahmen um 50 Prozent erhöht – es drohen bis zu drei Jahre Haft.

Da der Prozess am Landesgericht Ried/I. stattfindet, wo der ehemalige Gerichtsvollzieher auch dienstlich ein- und ausging, war die Suche nach einem Richter, der sich nicht für befangen erklärt, keine „gmahde Wiesn“. Die Fälle werden per Zufallsprinzip an die Richter verteilt. Und der erste, der den Akt auf den Tisch bekam, hat sich aus dem Spiel genommen und sich selbst für befangen erklärt.

Was ist eigentlich Befangenheit? 
Befangenheit liegt dann vor, wenn ein Grund gegeben ist, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, und könnte auch Grund für eine Berufung gegen ein Urteil sein. Jener Richter, der jetzt den Fall verhandeln wird, sieht seine Objektivität gegeben – man darf gespannt sein, ob der Anwalt des Beschuldigten dennoch Befangenheit ins Spiel bringt.

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