Kind geschüttelt

Baby erlitt Gehirnblutung: Milde Strafe für Vater

Oberösterreich
09.09.2025 12:47

Der Vater war voll geständig, bereute zutiefst, dass er so grob zu seinem Sohn gewesen war und ihn in Lebensgefahr gebracht hatte. Das hat den 38-Jährigen am Landesgericht Wels vor einer harten Strafe bewahrt. Auf eine Diversion wollte sich die Richterin aber nicht einlassen. 

Die Situation sei „zu gefährlich“ gewesen, um den Familienvater mit einer Diversion davonkommen zu lassen. Hatte er doch am 5. Mai dieses Jahres daheim im Bezirk Grieskirchen seinen erst drei Monate alten Sohn derart geschüttelt, dass dieser eine Gehirnblutung erlitten hatte.

„War überfordert“
Als „lebensgefährlich“ bezeichnete ein Gutachter diese Verletzung, zum Glück ist das Baby wieder ganz gesund geworden. Der Vater gab zu, völlig überfordert gewesen zu sein, als sein Bub wegen Bauchschmerzen die ganze Zeit schrie, während die gesamte Familie krank war. „Einige Sekunden“ habe er ihn nur geschüttelt, allerdings nicht geschlagen und erklärte die Blutergüsse im Gesicht damit, dass er das Kind fest an seinen „knochigen“ Körper gedrückt hatte, um es zu beruhigen.

Begriffe und Definition

  • Neonatizid: Die Tötung eines Neugeborenen innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Geburt.
  • Infantizid: Wenn ein Kind im ersten Lebensjahr von den Eltern getötet wird.
  • Filizid: Ist die Tötung eines Kindes über einem Jahr durch die Mutter und/oder den Vater.
  • Schütteltrauma: Durch heftiges Schütteln werden Gehirn und Blutgefäße von Babys beschädigt. Zwischen 10 und 30 Prozent der betroffenen Kinder sterben an den Folgen, die meisten Überlebenden behalten lebenslange Schäden.

„Signalwirkung nach außen“
Der Angeklagte hatte schon vor der Verhandlung ein Anti-Aggressions-Training gemacht und ist langfristig in psychotherapeutischer Behandlung.

Die Richterin glaubte ihm, dass er sich für künftige Stresssituationen in der Familie eine andere Strategie zurechtgelegt hatte und verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft: „Auch als Signalwirkung nach außen“ ging sie nicht auf die Bitte nach einer Diversion ein. Vater und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig. 

Porträt von Krone Oberösterreich
Krone Oberösterreich
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