Der Vater war voll geständig, bereute zutiefst, dass er so grob zu seinem Sohn gewesen war und ihn in Lebensgefahr gebracht hatte. Das hat den 38-Jährigen am Landesgericht Wels vor einer harten Strafe bewahrt. Auf eine Diversion wollte sich die Richterin aber nicht einlassen.
Die Situation sei „zu gefährlich“ gewesen, um den Familienvater mit einer Diversion davonkommen zu lassen. Hatte er doch am 5. Mai dieses Jahres daheim im Bezirk Grieskirchen seinen erst drei Monate alten Sohn derart geschüttelt, dass dieser eine Gehirnblutung erlitten hatte.
„War überfordert“
Als „lebensgefährlich“ bezeichnete ein Gutachter diese Verletzung, zum Glück ist das Baby wieder ganz gesund geworden. Der Vater gab zu, völlig überfordert gewesen zu sein, als sein Bub wegen Bauchschmerzen die ganze Zeit schrie, während die gesamte Familie krank war. „Einige Sekunden“ habe er ihn nur geschüttelt, allerdings nicht geschlagen und erklärte die Blutergüsse im Gesicht damit, dass er das Kind fest an seinen „knochigen“ Körper gedrückt hatte, um es zu beruhigen.
„Signalwirkung nach außen“
Der Angeklagte hatte schon vor der Verhandlung ein Anti-Aggressions-Training gemacht und ist langfristig in psychotherapeutischer Behandlung.
Die Richterin glaubte ihm, dass er sich für künftige Stresssituationen in der Familie eine andere Strategie zurechtgelegt hatte und verurteilte ihn zu sechs Monaten bedingter Haft: „Auch als Signalwirkung nach außen“ ging sie nicht auf die Bitte nach einer Diversion ein. Vater und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist rechtskräftig.
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