Eine dreiste Parkplatz-Trickserei endete für einen heute 60-Jährigen bereits vor mehr als einem Jahr in Innsbruck mit einer Geldstrafe vor Gericht. Weil er nun den Behindertenausweis seiner Schwester illegal verwendet haben soll, saß der Mann erneut auf der Anklagebank.
Weil er mit dem Behindertenausweis seiner bereits vor Jahren verstorbenen Mutter auf einem Behindertenparkplatz geparkt hatte, musste der 60-Jährige schon im Februar 2024 auf der Anklagebank des Innsbrucker Landesgerichtes Platz nehmen. „Ich hätte einfach besser schauen sollen, welcher Ausweis im Fahrzeug liegt“, hatte er sich damals verantwortet.
Zu Geldstrafe verurteilt
Der gebürtige Serbe war nämlich mit dem Auto seiner Schwester unterwegs, die rechtmäßig auch eine Berechtigungskarte zum Parken auf Behindertenparkplätzen besitzt. Der Angeklagte fasste dafür eine zur Hälfte bedingte Geldstrafe von 800 Euro aus.
„Habe meine Schwester zum Bahnhof gebracht“
Nun war es der Behindertenausweis seiner Schwester, der ihn auf die Anklagebank brachte. „Ich habe meine Schwester zum Bahnhof gebracht, sie dort aussteigen lassen und wollte dort auf sie warten“, erklärte der „Wiederholungstäter“ vor Richter Andreas Fleckl. Auch die als Zeugin einvernommene Schwester bestätigte die Erzählungen ihres Bruders.
Die Polizistin hat mich nicht ausreden lassen und ich habe ihr den Sachverhalt deshalb auch nicht schildern können.
Der Angeklagte vor Gericht
Der 60-Jährige sei, nachdem seine Schwester bereits ausgestiegen und weg gewesen sei, von einer Polizistin angesprochen worden. „Sie hat mich nicht ausreden lassen und ich habe ihr den Sachverhalt deshalb auch nicht schildern können.“
Prozess für weiteren Zeugen vertagt
Die Verhandlung wurde schließlich vertagt, weil ein als Zeuge geladener Polizist urlaubsbedingt nicht erschien.
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