Schlimme Szenen haben sich im Mai am Bludenzer Bahnhof (Vorarlberg) abgespielt. Ein betrunkener Ungar versuchte, eine psychisch beeinträchtigte Frau zum Sex zu zwingen. Als sie sich wehrte, versetzt er ihr mehrere Fußtritte gegen den Kopf.
„Ich kann mich an nichts mehr erinnern, bin aber bereit, die volle Verantwortung zu übernehmen“, sagte der angeklagte Ungar in der Verhandlung am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch. Es ist der 28. Mai, als der Alkoholisierte gegen 2 Uhr morgens bei der Bäckerei am Bahnhofsplatz in Bludenz auf die 58-jährige, geistig beeinträchtigte Frau und ihren 67-jährigen männlichen Begleiter trifft.
Plötzlich packt der Fremde die Hand der Frau, führte sie Richtung seines Geschlechtsteils und fordert sie auf, ihn oral zu befriedigen. Als sie sich wehrt, versetzt er der 58-Jährigen einen Fußtritt. Selbst als die Frau stürzt, lässt der Angreifer nicht von ihr ab und tritt dem Opfer mehrmals gegen Kopf und Gesicht. Auch für den zu Hilfe eilenden Begleiter setzt es Fußtritte gegen den Kopf.
Flucht währte nicht lange
Sowohl die Frau als auch der couragierte Pensionist überstehen den massiven Angriff mit blutender Nase, Abschürfungen und Prellungen noch relativ glimpflich. Nach der schrecklichen Tat lässt der Täter die Opfer einfach zurück und flüchtet mit der Schildkappe des Verletzten. Doch die Flucht dauert nicht lange. Dank der Aufzeichnungen der Überwachungskameras wird der Ungar wenig später von der Polizei festgenommen und bis zur jetzigen Verhandlung in Untersuchungshaft gesteckt.
Ich erwarte sogar, dass ich bestraft werde.
Der Angeklagte
Im Prozess gibt sich der Angeklagte reumütig, kann sein Fehlverhalten selbst nicht verstehen: „Ich finde es schrecklich, was passiert ist. Dabei geht es nicht darum, wie ich mich jetzt fühle, sondern um die Opfer. Ich erwarte sogar, dass ich bestraft werde“, richtet der Angeklagte sein Schlusswort an den Schöffensenat. Der Mann wird wegen versuchter Vergewaltigung, Raubes und versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt. Dem weiblichen Opfer muss er 500 Euro Teilschmerzengeld zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Beitrag zur Wahrheitsfindung
Der Strafrahmen liegt zwar zwischen zwei und zehn Jahren Gefängnis. Dass der Ungar dennoch mit einem Urteil im unteren Bereich davongekommen ist, begründet Richter Martin Mitteregger mit der bisherigen Unbescholtenheit, dass es bei der Vergewaltigung und der schweren Körperverletzung beim Versuch blieb und dem Umstand, dass der Angeklagte die Tat nie in Abrede stellte. „Durch ihr Geständnis haben Sie einen großen Beitrag zur Wahrheitsfindung erbracht und dem Opfer eine Einvernahme vor Gericht erspart.“
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