1 Jahr bedingte Haft

Wiener Kinderarzt wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

Österreich
19.12.2013 14:42
Wegen Amtsmissbrauchs hat sich am Donnerstag ein Wiener Kinderarzt am Straflandesgericht verantworten müssen. Der Mediziner hatte bei einer "Problemfamilie" regelmäßig Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen gar nicht oder unzureichend durchgeführt. So hatte der Mann im Jahr 2010 bei drei Kindern keinerlei Auffälligkeiten vermerkt, obwohl diese erhebliche Entwicklungsmängel aufwiesen. Der 70-Jährige wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Dagmar Pulker warf dem angeklagten Arzt vor, durch mangelhafte oder gar nicht durchgeführte Untersuchungen möglichst viele Kinder "abgefertigt" zu haben, um bei der Abrechnung der vorgeblich erbrachten Leistungen möglichst viel Gewinn zu machen. Er habe damit seine Befugnis wissentlich missbraucht.

"Ich bin nicht schlampig. Sie können alle meine Patienten fragen. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt", entgegnete der 70-jährige Facharzt, der seit 1982 eine eigene Praxis betreibt. Eigenen Aussagen zufolge betreut er täglich 50 bis 100 Patienten, wobei seine Ordination von 11.30 Uhr bis in den Abend hinein offen hält. Auf "fünf bis sieben Minuten" veranschlagte er auf Befragen von Richterin Olivia-Nina Frigo die Zeit, die eine Untersuchung in Anspruch nimmt.

"Problemfamilie" brachte Fall ins Rollen
Ausgangspunkt der Anzeige gegen den Kinderarzt war ein Strafverfahren, das im Jahr 2011 im Grauen Haus gegen eine damals 24 Jahre alte Mutter von insgesamt vier Kindern, ihren Ehemann und ihre Großmutter geführt wurde. Dem Paar waren auf Veranlassung des Jugendamtes im Jänner 2011 die Kinder abgenommen worden. Eine Gutachterin stellte im Laufe des Verfahrens bei den beiden älteren Geschwistern eine "globale Entwicklungsverzögerung auf allen Ebenen" fest. So konnte der älteste Sohn - ein vierjähriger Bub - weder gehen noch sprechen.

Die Erziehungsberechtigten wurden am Ende allerdings vom Vorwurf der gröblichen Vernachlässigung der Kinder freigesprochen. Maßgeblich dafür war nicht zuletzt der Umstand, dass sie nachweisen konnten, mit den Kleinen regelmäßig zu einem Kinderarzt gegangen zu sein, der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen vornahm und in den jeweiligen Pässen keine Auffälligkeiten vermerkte.

Arzt: "Für mich war nichts auffällig"
Bei diesem Arzt handelte es sich um jenen 70-Jährigen, der sich nun vor Gericht verantworten musste. "Für mich war nichts auffällig", versicherte der angeklagte Kinderarzt zu den inkriminierten Vorgängen. Er habe stets Gewicht und Größe der Kinder gemessen, und er habe auch versucht, ihre sprachlichen und motorischen Fähigkeiten zu testen. Auf die Frage, wie das ablaufe, erwiderte der Arzt: "Man fragt die Eltern, was die essen, ob die in den Kindergarten gehen."

Das Problem sei vielmehr oft der Migrationshintergrund etlicher seiner Patienten: "Diese Kinder machen den Mund nicht auf. Sie reden nicht." Er könne ja keinen Dolmetscher bezahlen, wenn diese keine Deutschkenntnisse hätten. Insofern ging nach Ansicht von Verteidiger Wolfgang Mekis der Vorwurf ins Leere, sein Mandant habe bei den Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sprachliche Defizite nicht vermerkt. Dass der älteste Bub mit vier Jahren noch nicht gehen konnte, hielt der Angeklagte für undenkbar: "Bei mir konnte er schon gehen, wahrscheinlich." Sonst hätte er nämlich Gegenteiliges festgehalten.

Staatsanwältin: "Es muss ein Zeichen gesetzt werden"
Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag darauf, dass laut einem Gutachten die Entwicklungsdefizite aller drei Kinder selbst für einen Laien erkennbar waren. Der Arzt habe es "in Kauf genommen, dass er die Kinder schädigt". Es müsse "ein Zeichen gesetzt werden, dass Kinderärzte - selbst wenn die Praxis brechend voll ist - nicht einfach husch-pfusch etwas abstempeln". Als "schwer bedenklich" bezeichnete die Anklägerin den Umstand, "dass der Angeklagte weiter ordiniert".

"Ich glaube nicht, dass ich wissentlich etwas falsch gemacht habe", hielt der Kinderarzt in seinem Schluss-Statement fest. Er habe im Lauf seines Lebens "eine Million Kinder behandelt und betreut", und nie sei etwas passiert.

Der 70-Jährige wurde zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Wolfgang Mekis meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwältin Dagmar Pulker legte Strafberufung ein.

Verurteilter im Fokus der Wiener Ärztkammer
Der nicht rechtskräftige Schuldspruch hat keine unmittelbaren beruflichen Konsequenzen. Ein Disziplinarverfahren ist zwar unausweichlich, doch ist mit einem Abschluss nicht vor einer rechtskräftigen strafrechtlichen Erledigung zu rechnen. Ein vorläufiges Berufsverbot könnte über den Mann verhängt werden. Die Wiener Ärztekammer will prüfen, ob der Arzt überhaupt noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele