18-Jährige verurteilt

Keine Strafe: Israelfahne in Wien heruntergerissen

Gericht
13.08.2025 11:43

Es ist ein verstörendes Video, das im Oktober 2023 viral ging: Eine damals 17-Jährige riss die Israelflagge vom Stadttempel in der Wiener Innenstadt. Vor Gericht spricht sie von viel Alkohol, aber keinem Judenhass. Weil eine Zeugin nicht auftauchte, bleibt es nur bei einer Sachbeschädigung – Strafe gibt es keine ...

Schon vor dem Prozess kochen bei der 18-Jährigen im Wiener Landl die Emotionen hoch, als sie die zahlreichen Medienvertreter vor dem Verhandlungssaal sieht, in dem sie Platz nehmen muss. Schließlich entsetzen die Vorwürfe: Die damals 17-Jährige riss am 21. Oktober 2023 in der Seitenstettengasse im 1. Bezirk eine israelische Fahne samt Halterung, die am Stadttempel befestigt war, herunter. Der Stadttempel ist die Hauptsynagoge von Wien. 

Vandalenakt im Suff
Seit März wird bereits Prozess gegen die Wienerin geführt, denn zusätzlich zu dem Vandalenakt soll sie währenddessen auch Juden und Israelis wild beschimpft haben – die Staatsanwaltschaft wirft der 18-Jährigen Sachbeschädigung und Verhetzung vor. Sie selbst spricht von viel Alkohol, den sie in der Nacht getrunken hätte.

Zeugin kommt nicht, Verurteilung unmöglich
Den angeklagten Ausruf will eine Zeugin gehört haben, die das auch bei der Polizei schilderte. Seitdem ist sie jedoch nicht mehr auffindbar. Drei Monate versuchte der Richter, die Frau zu laden. Ohne Erfolg. „Nur aufgrund einer verlesenen Aussage kann man niemanden verurteilen“, stellt Herr Rat fest. Außerdem: „Die Angeklagte hat von Israel und dem Konflikt wenig bis gar keine Ahnung“, folgert er nach einem ausführlichen Verfahren. 

Also setzt es nur eine Verurteilung wegen Sachbeschädigung. Strafe fasst die junge Wienerin keine aus, es handelt sich nämlich um eine Bedachtnahme auf bereits zwei Vorverurteilungen – eine viermonatige unbedingte und eine sechsmonatige bedingte Haftstrafe. Da der Strafrahmen im Jugendstrafrecht für Sachbeschädigung bei maximal drei Monaten liegt, ist eine Zusatzstrafe alleine rechtlich nicht möglich.

Das Mädchen, das engmaschig von der Bewährungshilfe betreut wird, nimmt das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft gibt keine Erklärung ab.

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