Jene Ärztin, die ihre erst zwölfjährige Tochter im Zuge einer Not-Operation am LKH Graz ein Loch in den Kopf eines Steirers bohren ließ, muss sich vor Gericht verantworten. Mitangeklagt soll ein weiterer Chirurg sein, gegen das restliche OP-Team wurden die Ermittlungen eingestellt, wie die Kages bestätigt. Die „Krone“ kennt die Details!
Am 7. Juni des Vorjahres enthüllte die „Krone“ diese unglaubliche Geschichte, die sich in Windeseile um den Globus verbreitete: Ein erst zwölf Jahre altes Kind wurde am 13. Jänner 2024 von seiner Mutter, einer Neurochirurgin am LKH Graz, in den OP-Saal miteingeschleust und sogar steril angezogen. Kurz darauf geschah das Undenkbare: Das Kind durfte am Kopf eines damals 33 Jahre alten Landwirts, der von einem Baum am Kopf getroffen und schwerst verletzt worden war, ein Bohrloch setzen – wie ihre Mutter kurz darauf sogar stolz Spitals-Mitarbeitern erzählte.
Dass eine Zwölfjährige am Kopf eines Patienten hantiert hatte, erfuhr der erschütterte Mann erst Monate später aus der „Krone“. Dass es sich obendrein um ihn selbst handelte, teilte ihm die Polizei noch später, am 8. Juli, mit! „Ich habe nicht gewusst, dass ich der Patient bin, ich fühle mich wie ein Versuchskaninchen!“, schilderte er damals gegenüber der „Krone“. In seiner Verzweiflung wandte er sich an seinen Anwalt Peter Freiberger, der ihn seitdem vertritt.
Strafantrag wegen Körperverletzung
Nun folgte der Paukenschlag: Wie die „Krone“ aus gut informierten Kreisen erfahren hat, wurde gegen die Neurochirurgin und den Operateur ein Strafantrag wegen Körperverletzung beim Bezirksgericht eingebracht! Das restliche fünfköpfige OP-Team kann aufatmen, die Ermittlungen wurden eingestellt – das bestätigt auch Kages-Sprecherin Simone Pfandl-Pichler. Das Verfahren gegen die Krankenanstaltengesellschaft (Kages) selbst läuft noch. Von Arnulf Rumpold, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, gibt es auf „Krone“-Nachfrage noch keine Bestätigung aufgrund der zu wahrenden Parteienrechte.
Die Staatsanwaltschaft Graz hat ja nach einer anonymen Anzeige, die ebenso erst Monate nach dem Eingriff erfolgte, die Ermittlungen aufgenommen. Nun soll es einen Strafantrag wegen Körperverletzung beim Bezirksgericht Graz-Ost geben. Ursprünglich wurde wegen schwerer Körperverletzung ermittelt. Ein Gutachter sollte unter anderem eruieren, ob durch das Setzen des Bohrlochs – unabhängig von der Notwendigkeit dessen – eine schwere Körperverletzung vorliegt. Er kam zum Schluss, dass es sich sehr wohl um eine Körperverletzung, jedoch um keine schwere handelt. Daher liegt der Akt nun beim Bezirksanwalt und beim Bezirksgericht.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.