Vor Prozessbeginn

Sängerin Cardi B darf auf gnädigen Richter hoffen

Society International
01.08.2025 08:57

Ein Richter in Los Angeles hat mehrere Urteile zugunsten Cardi Bs gefällt, noch bevor ihr Zivilprozess überhaupt beginnt. Die Sängerin soll 2018 einen Sicherheitsbeamten beschimpft und angespuckt haben. 

Die Rapperin, geboren als Belcalis Almánzar, bestreitet alle Vorwürfe. Sie sagt, der Wachmann, Emani Ellis, habe versucht, sie in einer Frauenarztpraxis in Beverly Hills zu filmen. Damals sei sie schwanger gewesen, habe dies aber noch nicht öffentlich bekannt gegeben.

Der Richter gab Almánzars Antrag statt, den Prozess in zwei Phasen aufzusplitten. Er untersagte die Erörterung ihrer Finanzen, sofern sie nicht für schuldig befunden wird. Der Richter schloss auch die Aussagen eines ehemaligen Polizeibeamten und eines Psychologen aus. Kläger Ellis kann weiterhin einen plastischen Chirurgen und einen weiteren Arzt als Zeugen aufrufen.

Cardi B ist bekannt für ihren energischen, aggressiven Rap‑Flow und selbstbewusste, provokante ...
Cardi B ist bekannt für ihren energischen, aggressiven Rap‑Flow und selbstbewusste, provokante Texte.(Bild: AFP/Getty Images via AFP)

Zudem untersagte der Richter die Erwähnung angeblicher Verfehlungen in der Vergangenheit, darunter Polizeiberichte und diverse Medienberichte, da er diese für irrelevant und potenziell vorurteilsbehaftet hält. Der Anwalt der Sicherheitsbeamtin darf Almánzar nicht zu früheren körperlichen Auseinandersetzungen befragen, es sei denn, sie „öffnet selbst die Tür“.

Kläger Ellis behauptet, Almánzar habe ihn vor mittlerweile sieben Jahren geschlagen, angespuckt, rassistisch beleidigt und schließlich entlassen. Sie behauptet, dass sie Verletzungen erlitten habe, die eine plastische Operation erforderlich gemacht hätten ...

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt